25.09.2025 DVFA will investorenorientierte Straffung der Nachhaltigkeitsberichte
Die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) hat ihre Stellungnahme zur geplanten Überarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht.
Die DVFA begrüßt das Ziel, die Berichtspflichten für Unternehmen zu verschlanken und praxisgerechter zu gestalten, mahnt jedoch Qualität vor Quantität und eine Kohärenz mit der Finanzmarktregulierung an. Die Kernforderungen der DVFA sind:
– Reduktion mit Augenmaß: Reduzierung der obligatorischen Datenpunkte, Anhebung der Schwellenwerte und Vereinfachung der Wesentlichkeitsbewertungen, wobei jedoch sicherzustellen ist, dass die Flexibilität die Qualität der Berichterstattung nicht beeinträchtigt.
– Verzahnung ESRS mit der SFDR: Sicherstellen, dass die ESRS-Indikatoren die PAI-Kennzahlen, die DNSH-Kriterien und den Anteil nachhaltiger Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 SFDR vollständig erfassen.
– Internationale Anschlussfähigkeit: starke Kohärenz der ESRS/EFRAG-Datenpunkte und der ISSB-Datenpunkte ist notwendig. Durch Äquivalenz – nicht nur Interoperabilität – wird auch für Unternehmen und Investoren ein Konvergenzpfad wahrscheinlicher.
– Sicherstellung der Datenverwendbarkeit: Beibehaltung der Maschinenlesbarkeit und Kennzeichnung sowie Priorisierung von Transparenz und Rückverfolgbarkeit.
– Transparenz und Beteiligung: Verlängerung der Konsultationsfristen, Bereitstellung klarer Vergleichsinstrumente und systematischere Einbeziehung von Praktikern und Wissenschaftlern.
„ESG-Daten sind für viele Investoren ebenso entscheidungsrelevant wie klassische Finanzkennzahlen“, betont Dr. Gunnar Friede, Leiter des DVFA-Fachausschuss Sustainability. Damit nachhaltige Anlagestrategien wirken können, dürfen zentrale Indikatoren nicht leichtfertig gestrichen werden.
Mit der Stellungnahme möchte die DVFA sicherstellen, dass die Stimme der Investoren im politischen Diskurs ausreichend Gehör findet. Ziel ist eine praxisnahe und investorenorientierte Nachhaltigkeitsberichterstattung, die Unternehmen entlastet, ohne Transparenz und Vergleichbarkeit zu opfern.
Die DVFA begrüßt das Ziel, die Berichtspflichten für Unternehmen zu verschlanken und praxisgerechter zu gestalten, mahnt jedoch Qualität vor Quantität und eine Kohärenz mit der Finanzmarktregulierung an. Die Kernforderungen der DVFA sind:
– Reduktion mit Augenmaß: Reduzierung der obligatorischen Datenpunkte, Anhebung der Schwellenwerte und Vereinfachung der Wesentlichkeitsbewertungen, wobei jedoch sicherzustellen ist, dass die Flexibilität die Qualität der Berichterstattung nicht beeinträchtigt.
– Verzahnung ESRS mit der SFDR: Sicherstellen, dass die ESRS-Indikatoren die PAI-Kennzahlen, die DNSH-Kriterien und den Anteil nachhaltiger Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 SFDR vollständig erfassen.
– Internationale Anschlussfähigkeit: starke Kohärenz der ESRS/EFRAG-Datenpunkte und der ISSB-Datenpunkte ist notwendig. Durch Äquivalenz – nicht nur Interoperabilität – wird auch für Unternehmen und Investoren ein Konvergenzpfad wahrscheinlicher.
– Sicherstellung der Datenverwendbarkeit: Beibehaltung der Maschinenlesbarkeit und Kennzeichnung sowie Priorisierung von Transparenz und Rückverfolgbarkeit.
– Transparenz und Beteiligung: Verlängerung der Konsultationsfristen, Bereitstellung klarer Vergleichsinstrumente und systematischere Einbeziehung von Praktikern und Wissenschaftlern.
„ESG-Daten sind für viele Investoren ebenso entscheidungsrelevant wie klassische Finanzkennzahlen“, betont Dr. Gunnar Friede, Leiter des DVFA-Fachausschuss Sustainability. Damit nachhaltige Anlagestrategien wirken können, dürfen zentrale Indikatoren nicht leichtfertig gestrichen werden.
Mit der Stellungnahme möchte die DVFA sicherstellen, dass die Stimme der Investoren im politischen Diskurs ausreichend Gehör findet. Ziel ist eine praxisnahe und investorenorientierte Nachhaltigkeitsberichterstattung, die Unternehmen entlastet, ohne Transparenz und Vergleichbarkeit zu opfern.