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06.11.2025 Wohnen: Untervermietung zu Gewinnzwecken, Entscheidung im Januar

Darf ein Mieter seine Wohnung gewinnbringend untervermieten – und kann der Vermieter dies untersagen, wenn die verlangte Untermiete gegen die Mietpreisbremse verstößt? Mit dieser Frage befasst sich aktuell der Bundesgerichtshof (BGH). Die Entscheidung wird am 28. Januar 2026 erwartet und gilt als richtungsweisend für die Praxis auf angespannten Wohnungsmärkten.

In dem Berliner Fall hatte ein Mieter seine Wohnung trotz verweigerter Genehmigung weitervermietet – und damit einen monatlichen Überschuss von über 500 Euro erzielt. Das Landgericht Berlin hielt die Kündigung des Vermieters für rechtmäßig: Ein Anspruch auf Erteilung der Untervermietungserlaubnis bestehe nicht, wenn der Mieter aus der Untervermietung wirtschaftlichen Gewinn zieht oder die verlangte Untermiete die Mietpreisbremse verletzt.

„Ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung besteht nur, wenn der Mieter nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder den Wohnraum zur Einnahmequelle macht“, erklärt Jörg Rosenthal, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei der Kanzlei Müller Radack Schultz. „Die Entscheidung des BGH wird eine wichtige Leitlinie dafür setzen, wie weit das Recht auf Untervermietung tatsächlich reicht – und wo die Grenze zur rechtswidrigen Gewinnerzielung verläuft.“

Rosenthal betont, dass viele Vermieter derzeit mit der Frage konfrontiert seien, ob sie eine Untervermietung dulden müssen, wenn der Mieter durch Untermieteinnahmen Gewinne erzielt: „Das Risiko liegt beim Mieter. Wer ohne Genehmigung untervermietet, obwohl kein Anspruch darauf besteht, riskiert die Kündigung des Mietverhältnisses.“

Das Verfahren hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung: Angesichts der angespannten Wohnungsmärkte in Metropolen wie Berlin wächst die Zahl der Fälle, in denen Mieter Zimmer oder ganze Wohnungen überteuert weitervermieten. Experten erwarten, dass der BGH mit seiner Entscheidung einen klaren Rahmen schafft – und damit auch Vermietern mehr Rechtssicherheit gibt.
























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