17.04.2026 Das Dilemma der WEG bei der Elementarschadenversicherung
Das Thema einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung ist angesichts zunehmender Hochwasser- und Extremwetterereignisse seit Jahren in der politischen Diskussion. Jetzt macht die Fraktion Die Linke mit einem eigenen Antrag dazu Druck – diese fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf für eine solidarische Pflichtversicherung vorzulegen. Auch die Bundesregierung prüft laut Koalitionsvertrag eine Pflichtversicherung sowie eine Angebotspflicht (Opt-Out-Modell). Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum fordert in jedem Fall die systembedingten Besonderheiten von Wohnungseigentümergemeinschaften zu berücksichtigen. Das ist bisher nicht der Fall.
Die Einführung einer Elementarschadenpflichtversicherung ist mit der Erwähnung im Koalitionsvertrag 2025 konkret geworden. Wie sie genau ausgestaltet werden soll, ist allerdings noch offen. Neben einer Versicherungspflicht, die jeder Eigentümer einer Wohnimmobilie dann selbst nachweisen müsste, ist auch eine sogenannte Angebotspflicht der Versicherungswirtschaft im Gespräch: Demnach müssten die Versicherungen jedem Eigentümer von Wohnimmobilien ein Angebot zum Abschluss einer Elementarschadenabsicherung machen, Bestandsverträge würden zu einem Stichtag angepasst. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang auch eine sogenannte Opt-Out-Lösung, bei der Immobilieneigentümer die von der Versicherung verpflichtend angebotene Elementarschadenabsicherung ablehnen dürfen.
Verzicht auf Versicherungsschutz nur bei allstimmiger Abwahl oder hohem Quorum
Das Problem dieses Vorschlags zeigt sich in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs): Diese können Versicherungsentscheidungen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, auch nur gemeinschaftlich treffen, sodass einzelne Wohnungseigentümer keine Möglichkeit haben, ihr Eigentum eigenständig gegen Elementarschäden abzusichern, wenn sie überstimmt werden. „Jeder Eigentümer, ob Haus- oder Wohnungseigentümer, sollte aber die gleiche Möglichkeit erhalten, das eigene Eigentum gegen Elementarrisiken absichern zu können“, sagt Dr. Sandra von Möller, Vorständin des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum (WiE).
Vor diesem Hintergrund fordert WiE, bei einem Opt-out-Modell klare Schutzmechanismen für WEGs gesetzlich zu verankern. Ein Verzicht auf den Versicherungsschutz sollte nur dann möglich sein, wenn alle Wohnungseigentümer einer WEG zustimmen. Alternativ müsste zumindest eine doppelt qualifizierte Mehrheit als Mindestquorum geschaffen werden. „Bei der Absicherung gegen existenzielle Risiken handelt es sich um eine Entscheidung von erheblicher finanzieller Tragweite“, sagt Dr. Sandra von Möller. „Es braucht daher hohe Zustimmungsanforderungen, um die Interessen der Eigentümer angemessen zu wahren, die ihren Teil des Gemeinschaftseigentums gegen Elementarschäden mit einer Versicherung absichern möchten“, so Dr. Sandra von Möller.
WiE fordert darüber hinaus eine Klarstellung, dass der Abschluss einer Elementarschadenversicherung als Teil ordnungsmäßiger Verwaltung in § 19 II Nr. 3 Wohnungseigentumsgesetz gilt. „Mit dieser gesetzlichen Präzisierung hätten Wohnungseigentümer eine Rechtsgrundlage an der Hand, um eine angemessene Absicherung der Immobilie durch die Verwaltung zu verlangen“, sagt Dr. Sandra von Möller.
Prävention neben Versicherungsschutz entscheidend
Der Handlungsbedarf ist hoch: Schäden an Gebäuden durch Naturereignisse wie Starkregen oder Überschwemmungen sind in der Regel nicht über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Viele Immobilieneigentümer sind daher unzureichend geschützt. Bis heute sind nur rund 50 Prozent aller Gebäude speziell gegen Elementarschäden versichert, obwohl für fast alle Immobilien (99 Prozent) eine Wohngebäudeversicherung besteht.
Neben einem flächendeckenden Versicherungsschutz spricht sich WiE zudem für verstärkte staatliche Präventionsmaßnahmen aus, insbesondere im Hochwasserschutz, sowie eine bessere Förderung der individuellen Prävention durch Immobilieneigentümer.
Die Einführung einer Elementarschadenpflichtversicherung ist mit der Erwähnung im Koalitionsvertrag 2025 konkret geworden. Wie sie genau ausgestaltet werden soll, ist allerdings noch offen. Neben einer Versicherungspflicht, die jeder Eigentümer einer Wohnimmobilie dann selbst nachweisen müsste, ist auch eine sogenannte Angebotspflicht der Versicherungswirtschaft im Gespräch: Demnach müssten die Versicherungen jedem Eigentümer von Wohnimmobilien ein Angebot zum Abschluss einer Elementarschadenabsicherung machen, Bestandsverträge würden zu einem Stichtag angepasst. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang auch eine sogenannte Opt-Out-Lösung, bei der Immobilieneigentümer die von der Versicherung verpflichtend angebotene Elementarschadenabsicherung ablehnen dürfen.
Verzicht auf Versicherungsschutz nur bei allstimmiger Abwahl oder hohem Quorum
Das Problem dieses Vorschlags zeigt sich in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs): Diese können Versicherungsentscheidungen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, auch nur gemeinschaftlich treffen, sodass einzelne Wohnungseigentümer keine Möglichkeit haben, ihr Eigentum eigenständig gegen Elementarschäden abzusichern, wenn sie überstimmt werden. „Jeder Eigentümer, ob Haus- oder Wohnungseigentümer, sollte aber die gleiche Möglichkeit erhalten, das eigene Eigentum gegen Elementarrisiken absichern zu können“, sagt Dr. Sandra von Möller, Vorständin des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum (WiE).
Vor diesem Hintergrund fordert WiE, bei einem Opt-out-Modell klare Schutzmechanismen für WEGs gesetzlich zu verankern. Ein Verzicht auf den Versicherungsschutz sollte nur dann möglich sein, wenn alle Wohnungseigentümer einer WEG zustimmen. Alternativ müsste zumindest eine doppelt qualifizierte Mehrheit als Mindestquorum geschaffen werden. „Bei der Absicherung gegen existenzielle Risiken handelt es sich um eine Entscheidung von erheblicher finanzieller Tragweite“, sagt Dr. Sandra von Möller. „Es braucht daher hohe Zustimmungsanforderungen, um die Interessen der Eigentümer angemessen zu wahren, die ihren Teil des Gemeinschaftseigentums gegen Elementarschäden mit einer Versicherung absichern möchten“, so Dr. Sandra von Möller.
WiE fordert darüber hinaus eine Klarstellung, dass der Abschluss einer Elementarschadenversicherung als Teil ordnungsmäßiger Verwaltung in § 19 II Nr. 3 Wohnungseigentumsgesetz gilt. „Mit dieser gesetzlichen Präzisierung hätten Wohnungseigentümer eine Rechtsgrundlage an der Hand, um eine angemessene Absicherung der Immobilie durch die Verwaltung zu verlangen“, sagt Dr. Sandra von Möller.
Prävention neben Versicherungsschutz entscheidend
Der Handlungsbedarf ist hoch: Schäden an Gebäuden durch Naturereignisse wie Starkregen oder Überschwemmungen sind in der Regel nicht über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Viele Immobilieneigentümer sind daher unzureichend geschützt. Bis heute sind nur rund 50 Prozent aller Gebäude speziell gegen Elementarschäden versichert, obwohl für fast alle Immobilien (99 Prozent) eine Wohngebäudeversicherung besteht.
Neben einem flächendeckenden Versicherungsschutz spricht sich WiE zudem für verstärkte staatliche Präventionsmaßnahmen aus, insbesondere im Hochwasserschutz, sowie eine bessere Förderung der individuellen Prävention durch Immobilieneigentümer.




