24.04.2026 Vergabebeschleunigungsgesetz: Ein wichtiger Punkt hinterm Anspruch
Zum Beschluss des Vergabebeschleunigungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag erklärt Sun Jensch, Geschäftsführerin und Gründerin der KOALITION für HOLZBAU: „Das Vergabebeschleunigungsgesetz setzt wichtige Impulse, um Verfahren zu vereinfachen und zu digitalisieren. Höhere Wertgrenzen, reduzierte Nachweispflichten und schnellere Abläufe sind richtige Schritte, um die öffentliche Beschaffung effizienter zu machen.
Gleichzeitig bleibt das Gesetz in einem entscheidenden Punkt hinter seinem Anspruch zurück: Die strukturellen Voraussetzungen für schnelleres und kosteneffizientes Bauen werden nicht ausreichend verbessert. Der weiterhin restriktiv gehandhabte Losgrundsatz steht dabei im Zentrum des Problems. Die vorgesehenen Ausnahmen bleiben eng gefasst und rechtlich unscharf. Für öffentliche Auftraggeber entsteht so kaum Handlungssicherheit. In der Praxis ist zu erwarten, dass Aufträge weiterhin häufig in Einzellosen vergeben werden – mit zusätzlichen Schnittstellen, höherem Abstimmungsaufwand und längeren Verfahren.
Gerade serielle, modulare und industrielle Bauweisen – insbesondere im modernen Holz- und Holzmodulbau – sind auf integrierte Vergabestrukturen angewiesen. Planung, Produktion und Ausführung greifen hier eng ineinander. Der Losgrundsatz kollidiert damit direkt: bei der gemeinsamen Vergabe von Planungs- und Bauleistungen sowie durch den systemimmanenten Verzicht auf gewerkeweise Ausschreibungen. Damit werden genau die Bauweisen ausgebremst, die Tempo, Kostensicherheit und Skalierbarkeit in den Wohnungsbau bringen können.
Hinzu kommt ein grundlegender Zielkonflikt: Industrielle Bauprozesse sind auf Wiederholung und Standardisierung ausgelegt. Zentrale Verfahren im Bauwesen folgen weiterhin einer Einzelfalllogik. Das gilt für die Vergabe ebenso wie für Genehmigungsprozesse. So entsteht ein System, das Innovation zwar ermöglicht, ihre breite Anwendung aber erschwert.
Vergaberecht muss sich stärker an der Logik moderner Bauprozesse orientieren. Gesamtvergaben sollten immer dann möglich sein, wenn sie wirtschaftlich, technisch oder zeitlich sinnvoll sind. Nur so lassen sich Tempo, Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz im Wohnungsbau wirksam zusammenbringen.“
Gleichzeitig bleibt das Gesetz in einem entscheidenden Punkt hinter seinem Anspruch zurück: Die strukturellen Voraussetzungen für schnelleres und kosteneffizientes Bauen werden nicht ausreichend verbessert. Der weiterhin restriktiv gehandhabte Losgrundsatz steht dabei im Zentrum des Problems. Die vorgesehenen Ausnahmen bleiben eng gefasst und rechtlich unscharf. Für öffentliche Auftraggeber entsteht so kaum Handlungssicherheit. In der Praxis ist zu erwarten, dass Aufträge weiterhin häufig in Einzellosen vergeben werden – mit zusätzlichen Schnittstellen, höherem Abstimmungsaufwand und längeren Verfahren.
Gerade serielle, modulare und industrielle Bauweisen – insbesondere im modernen Holz- und Holzmodulbau – sind auf integrierte Vergabestrukturen angewiesen. Planung, Produktion und Ausführung greifen hier eng ineinander. Der Losgrundsatz kollidiert damit direkt: bei der gemeinsamen Vergabe von Planungs- und Bauleistungen sowie durch den systemimmanenten Verzicht auf gewerkeweise Ausschreibungen. Damit werden genau die Bauweisen ausgebremst, die Tempo, Kostensicherheit und Skalierbarkeit in den Wohnungsbau bringen können.
Hinzu kommt ein grundlegender Zielkonflikt: Industrielle Bauprozesse sind auf Wiederholung und Standardisierung ausgelegt. Zentrale Verfahren im Bauwesen folgen weiterhin einer Einzelfalllogik. Das gilt für die Vergabe ebenso wie für Genehmigungsprozesse. So entsteht ein System, das Innovation zwar ermöglicht, ihre breite Anwendung aber erschwert.
Vergaberecht muss sich stärker an der Logik moderner Bauprozesse orientieren. Gesamtvergaben sollten immer dann möglich sein, wenn sie wirtschaftlich, technisch oder zeitlich sinnvoll sind. Nur so lassen sich Tempo, Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz im Wohnungsbau wirksam zusammenbringen.“




