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15.04.2021 Mietendeckel: Bei Deutsche Wohnen wird keiner die Wohnung verlieren

Mit dem heute veröffentlichten Beschluss des 2. Senats vom 25. März 2021 hat das Bundesverfassungsgericht den sogenannten Berliner Mietendeckel (MietenWoG Bln) für mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig erklärt. Die Deutsche Wohnen SE begrüßt die schnelle Entscheidung des BVerfG, da es für die notwendige Rechtssicherheit für Mieter:innen und Vermieter:innen sorgt.

Bei der Umsetzung gilt das Versprechen des Unternehmens: “Keine Mieterin und kein Mieter der Deutsche Wohnen wird durch die Entscheidung die Wohnung verlieren, wir werden mit dem größten sozialen Verantwortungsbewusstsein vorgehen.” Für die Begleichung des Restbetrags der fälligen Miete bietet die Deutsche Wohnen unterschiedliche Möglichkeiten an, von Einmal- über Ratenzahlungen bis hin zu Stundungen. Bei sozialen Härtefällen wird das Unternehmen gemeinsam mit den Mieter:innen individuelle Lösungen finden.

Mit diesem Vorgehen handelt die Deutsche Wohnen in völliger Übereinstimmung mit dem Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU), der mehr als 729.000 Wohnungen und damit 44 Prozent des Bestands in Berlin repräsentiert. Das Unternehmen ist Teil der Initiative soziale Wohnungswirtschaft des BBU.

Die Deutsche Wohnen sieht sich in der Verantwortung zur Entspannung der Wohnungsmärkte insbesondere in Metropolregionen und Ballungszentren beizutragen. Hierfür gilt es alle Akteure zusammenzubringen und gemeinsam Lösungen zu entwickeln.








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