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02.08.2021 Deutsche Wohnen unterstützt verbessertes Angebot der Vonovia

Die Deutsche Wohnen SE und die Vonovia SE verfolgen den partnerschaftlichen Zusammenschluss beider Unternehmen weiter. In diesem Zusammenhang plant Vonovia, ein erneutes verbessertes freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für sämtliche ausstehende Aktien der Deutsche Wohnen zeitnah zu veröffentlichen. Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen unterstützen das geplante Angebot.

Nachdem das vorherige, am 24. Mai 2021 vereinbarte Übernahmeangebot der Vonovia die dort gesetzte Mindestannahmeschwelle um 2,38 % knapp verfehlte, bedarf es der Befreiung von der einjährigen gesetzlichen Sperrfrist durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), bevor Vonovia das geplante neue Übernahmeangebot abgeben kann. Einen entsprechenden Antrag plant die Vonovia bei der BaFin zu stellen. Die Deutsche Wohnen hat der Befreiung von der Sperrfrist zugestimmt. Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen sind der Auffassung, dass dies im besten Interesse des Unternehmens sowie seiner Stakeholder:innen und Aktionär:innen ist.

Deutsche Wohnen und Vonovia sind weiterhin von den strategischen Vorteilen eines Zusammenschlusses überzeugt. Gemeinsam können die beiden Unternehmen die erforderlichen Investitionen in Klimaschutz, bedarfsgerechtes Wohnen und bezahlbaren Wohnraum besser schultern. Aus der gemeinsamen Bewirtschaftung und der sich regional ergänzenden Portfolien werden – wie bereits bekanntgegeben – darüber hinaus signifikante Synergien erwartet. Zudem wird das zusammengeschlossene Unternehmen aus Sicht von Deutsche Wohnen und Vonovia ideal positioniert sein, um in Europa eine maßgebliche Rolle im Immobiliensektor einnehmen zu können.

Michael Zahn, CEO der Deutsche Wohnen: „Ein partnerschaftlicher Zusammenschluss mit der Vonovia ist strategisch nach wie vor sinnvoll und bietet signifikante Vorteile. Aus den jüngst geführten Gesprächen mit unseren Aktionär:innen haben wir den Eindruck gewonnen, dass diese strategische Logik gesehen wird. Zudem haben viele Aktionär:innen bedauert, dass die Transaktion nicht erfolgreich war. Wir möchten ihnen die Chance nicht vorenthalten, dem Zusammenschluss zu verbesserten Konditionen zuzustimmen.”

Verbessertes Übernahmeangebot von Vonovia

Vonovia plant (vorbehaltlich der genannten Zustimmung durch die BaFin), zeitnah ein verbessertes freiwilliges Übernahmeangebot zu veröffentlichen und sämtlichen Aktionär:innen der Deutsche Wohnen 53 Euro in bar pro Aktie zu bieten. Der erhöhte Angebotspreis liegt leicht über dem zum 30. Juni 2021 erwarteten EPRA NTA der Deutsche Wohnen. Damit bewertet das Angebot die Deutsche Wohnen mit rund 19 Mrd. Euro (auf unverwässerter Basis).

Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen begrüßen das geplante erneute Übernahmeangebot der Vonovia und beabsichtigen, dieses vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage zu unterstützen und den Aktionär:innen die Annahme zu empfehlen.

Das geplante Übernahmeangebot wird unter dem Vorbehalt einer Mindestannahmequote von 50 Prozent der Aktien der Deutsche Wohnen sowie weiterer üblicher Vollzugsbedingungen stehen. Die im Rahmen des im Mai 2021 vereinbarten Angebots erteilte Freigabe durch das Bundeskartellamt gilt auch für das verbesserte Übernahmeangebot.

Vereinbarung zum Unternehmenszusammenschluss

Die bestehende Vereinbarung zum Zusammenschluss von Deutsche Wohnen und Vonovia wurde mit Blick auf die Parameter des verbesserten Angebots angepasst. Unverändert gültig bleibt die Vereinbarung, dass keine betriebsbedingten Beendigungskündigungen mit Wirkung zu einem Datum vor dem 31. Dezember 2023 im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion ausgesprochen werden sollen. Die getroffenen Vereinbarungen zur Governance-Struktur und Organbesetzung des kombinierten Unternehmens (“Vonovia SE" mit Sitz in Bochum und Führung aus Bochum und Berlin) haben die Parteien beibehalten. Dies gilt insbesondere für die Bestellung von Herrn Michael Zahn zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden und Herrn Philip Grosse zum Finanzvorstand der Vonovia.

Darüber hinaus hat der „Zukunfts- und Sozialpakt Wohnen“ weiterhin Bestand und das Angebot an das Land Berlin, eine signifikante Anzahl an Wohnungen zu erwerben, gilt unverändert. Die entsprechenden Gespräche mit dem Land Berlin werden fortgesetzt.





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