04.11.2021 CA Immobilien Anlagen AG: Mehrheitsaktionär fordert Sonderdividende
Der Vorstand der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft erhielt am heutigen Tag einen Antrag des Mehrheitsaktionärs SOF-11 Klimt CAI S.à r.l. auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung gemäß § 105 Abs 3 AktG zum Zweck der Beschlussfassung über die Ausschüttung von Sonderdividenden über in Summe EUR 5,00 je ausgegebener Aktie.
Nach den Beschlussvorschlägen sollen die Ausschüttungen in zwei Tranchen erfolgen: Eine erste unbedingte Sonderausschüttung („Basiszusatzdividende“) soll in Höhe von EUR 2,50 je ausgegebener Aktie am 15.12.2021 zur Auszahlung an die Aktionäre gelangen. Eine zweite Sonderausschüttung („Superdividende“) in Höhe von ebenfalls EUR 2,50 je ausgegebener Aktie soll aufschiebend bedingt beschlossen und am 15.03.2022 zur Auszahlung an die Aktionäre gelangen. Der Anspruch auf diese Superdividende und deren Auszahlung stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass kein gesetzlich zwingendes Ausschüttungsverbot wirksam oder anwendbar ist und die Gesellschaft am Dividenden-Zahltag über die erforderliche Liquidität für die Ausschüttung der Superdividende verfügt.
Der Vorstand wird nach Abstimmung mit dem Aufsichtsrat zeitnah eine außerordentliche Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft einberufen.
Nach den Beschlussvorschlägen sollen die Ausschüttungen in zwei Tranchen erfolgen: Eine erste unbedingte Sonderausschüttung („Basiszusatzdividende“) soll in Höhe von EUR 2,50 je ausgegebener Aktie am 15.12.2021 zur Auszahlung an die Aktionäre gelangen. Eine zweite Sonderausschüttung („Superdividende“) in Höhe von ebenfalls EUR 2,50 je ausgegebener Aktie soll aufschiebend bedingt beschlossen und am 15.03.2022 zur Auszahlung an die Aktionäre gelangen. Der Anspruch auf diese Superdividende und deren Auszahlung stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass kein gesetzlich zwingendes Ausschüttungsverbot wirksam oder anwendbar ist und die Gesellschaft am Dividenden-Zahltag über die erforderliche Liquidität für die Ausschüttung der Superdividende verfügt.
Der Vorstand wird nach Abstimmung mit dem Aufsichtsrat zeitnah eine außerordentliche Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft einberufen.