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14.12.2021 Deutsche Wohnen beantragt Wechsel in den General Standard

Die Deutsche Wohnen hat am heutigen Tag einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gestellt. Die Zulassung der Deutsche Wohnen Aktien zum regulierten Markt (General Standard) bleibt davon unberührt.

Der Wechsel in den General Standard wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse auf der Website der Deutschen Börse (www.deutsche-boerse.com) wirksam.

Durch den Segmentwechsel und den damit verbundenen Wegfall der erweiterten Marktfolgeplichten sollen Kosteneinsparungen realisiert werden.
Um den Transparenzanforderungen unserer Investor:innen hinreichend Rechnung zu tragen, werden wir auch zukünftig vierteljährlich über unseren Geschäftsverlauf der jeweiligen Berichtsperiode zusammenfassend in deutscher und englischer Sprache informieren.







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