News RSS-Feed

31.01.2022 Lloyd Fonds startet geplanten Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht

Die Lloyd Fonds AG gibt heute die Durchführung ihrer am 11. Januar 2022 angekündigten Kapitalerhöhung um 615.000,00 EUR gegen Bareinlagen (BarKE) durch Ausgabe von bis zu 615.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie, bekannt. Dies entspricht bei einem derzeitigen Grundkapital von 13.325.914,00 EUR einem Anteil von 4,6 % des Grundkapitals der Gesellschaft.

Der Bezugspreis pro neue Aktie soll 13,00 EUR betragen, wobei sich der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Lloyd Fonds AG vorbehält, einen Abschlag auf diesen Höchstbetrag vorzunehmen, dessen Höhe unter Berücksichtigung einer zum Zeitpunkt der Preisfestsetzung vorzunehmenden Einschätzung der Volatilität des Kurses der Inhaberaktien der Gesellschaft, der allgemeinen Marktlage sowie für die Gesellschaft spezifischer Marktrisiken festgelegt wird.

Die Festlegung des endgültigen Bezugspreises wird am oder um den 10. Februar 2022 erfolgen. Die neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts im Verhältnis 21:1 von der futurum bank AG, Frankfurt am Main, zum Bezug angeboten, d. h. 21 alte Aktien berechtigen zum Bezug einer neuen Aktie. Die Bezugsfrist beginnt am 2. Februar 2022, 0:00 Uhr (MEZ), und endet am 15. Februar 2022, 24:00 Uhr (MEZ). Ein Bezugsrechtshandel ist nicht vorgesehen. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2021 voll gewinnberechtigt.

Aus aufsichtsrechtlichen Gründen kann die Gesellschaft den Aktionären kein Überbezugsrecht einräumen. Nicht von den Aktionären aufgrund des Bezugsrechts bezogene neue Aktien werden ausgewählten Investoren bereits parallel zum Bezugsaufruf im Rahmen einer Privatplatzierung zu dem festgelegten Bezugspreis und zu einer Mindestzeichnungssumme von 100.000,00 EUR angeboten. Im Rahmen der Privatplatzierung werden auch Aktionäre berücksichtigt, die über ihr Bezugsrecht hinaus Aktien zeichnen möchten, wenn sie sich bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist bei der Gesellschaft melden.

Der Nettoerlös der Kapitalerhöhung dient der Stärkung der Kapitalbasis der Lloyd Fonds AG und soll vornehmlich zur Finanzierung der notwendigen Cash-Komponente in Höhe von rund 10,4 Mio. EUR für die geplante Übernahme von rund 98 % der Aktien der BV Holding AG verwendet werden. Ein weiterer Teil dient der Finanzierung des 17,75%igen Erwerbs an dem Berliner FinTech growney GmbH, welches zu den am schnellsten wachsenden digitalen Vermögensverwaltern in Deutschland zählt. Durch die beiden Transaktionen entsteht ein kumulierter Cash Bedarf von rund 13,4 Mio. EUR. Der maximale Erlös aus der Kapitalerhöhung beträgt 7.995.000,00 EUR.

Dazu Dipl.-Ing. Achim Plate, Chief Executive Officer (CEO) der Lloyd Fonds AG: „Zusammen mit der Bayerischen Vermögen-Gruppe und dem FinTech growney werden wir die Lloyd Fonds AG in die nächste Wachstumsphase führen. Die beiden Akquisitionen ergänzen unsere derzeitige Positionierung zu 100 Prozent, weshalb nun der weitere Ausbau, der für die Zukunftsfähigkeit der Industrie maßgeblichen Nutzerzentrierung im Fokus unserer weiteren Wachstumsstrategie steht.“

98 % Zustimmung der Aktionäre der BV Holding AG, München

Mit einer Zustimmung von rund 98 % der Aktionäre der BV Holding AG zur Übernahme durch die Lloyd Fonds AG wurde das Erreichen der Zielmehrheit von über 90 % am Grundkapital der Bayerischen Vermögen-Gruppe deutlich übertroffen.

Durch die Übernahme der Bayerische Vermögen-Gruppe wird insbesondere das Geschäftsfeld LLOYD VERMÖGEN, die persönliche Vermögensverwaltung, sowie das Geschäft mit institutionellen Kunden gestärkt. Aktuell verwaltet die Gruppe vom Hauptstandort München und den drei weiteren Standorten Chiemgau, Tegernsee und Main-Spessart ein AuM-Vermögen von rund 2,5 Mrd. EUR mit über 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Mit Vollzug der Transaktion erwartet die Lloyd Fonds AG einen gemeinsamen Anstieg des verwalteten AuM-Volumens auf knapp 5 Mrd. EUR.

Wandlungszeiträume für Wandelschuldverschreibungen 2019/2022 und
2020/2024 angepasst

Die Durchführung der Kapitalerhöhung löst einen Ausschlusszeitraum für die Ausübung der Wandlungsrechte der Wandelschuldverschreibungsinhaber der von der Lloyd Fonds AG emittierten 3,75 % Wandelschuldverschreibung 2019/2022 (ISIN: DE000A2YNQR7) sowie der 5,5 % Wandelschuldverschreibung 2020/2024 (ISIN: DE000A289BQ3) aus. Um den Wandelschuldverschreibungsinhabern dennoch die Möglichkeit zur Wandlung zu einem dann ggf. reduzierten Wandlungspreis zu geben, wird die Gesellschaft sicherstellen, dass Wandlungserklärungen auch noch in einer Nachlauffrist von 21 Tagen ab Ablauf des Ausschlusszeitraums angenommen werden.






Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!