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20.04.2022 Insolvenzverfahren: Hohes Investoreninteresse für Deutsche Lichtmiete

Im Insolvenzverfahren über die „Deutsche Lichtmiete“-Gruppe macht die Suche nach geeigneten Investoren gute Fortschritte. Rund 30 mögliche Erwerber haben ihr Interesse bekundet. Dies teilten die beiden vorl. Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß (Kanzlei WallnerWeiß) und Dr. Malte Köster (WILLMERKÖSTER) heute mit. Zum Verkauf steht das Kerngeschäft der Deutsche Lichtmiete-Gruppe: die Vermietung von Leuchten an Gewerbe- und Behördenkunden. Die Prüfung der Geschäftsunterlagen durch die potenziellen Investoren ist weit fortgeschritten.

„Die zwischenzeitliche Rücknahme der Insolvenzanträge hat den Verkaufsprozess nicht gerade erleichtert“, so Rüdiger Weiß. „Angesichts der zahlreichen Interessenten sind wir jedoch zuversichtlich, eine Investorenlösung für Teile der Deutsche Lichtmiete-Gruppe zu erreichen.“ Mit der Umsetzung des Investorenprozesses haben Köster und Weiß erneut die renommierte internationale M&A-Beratung Rothschild beauftragt.

Rüdiger Weiß hat vor wenigen Tagen alle der mehr als 3.000 Anleger angeschrieben, die als Direktinvestoren die Leuchten erworben haben, welche anschließend an die Deutsche Lichtmiete-Kunden vermietet wurden. „Die Anleger erhalten damit die Möglichkeit, sich an dem laufenden Investorenprozess zu beteiligen“, erläutert Rüdiger Weiß. „Das bedeutet, dass die ggf. in ihrem Eigentum befindlichen Leuchten zusammen mit dem Geschäftsbetrieb an den Investor verkauft werden.“ Malte Köster ergänzte: „Auch für Direktinvestoren bietet dies Vorteile gegenüber einem komplizierten Einzelverkauf ihrer Leuchten.“

Für solche Direktanleger, die sich nicht am Investorenprozess beteiligen, wird es hingegen schwer, nach Abschluss des Investorenprozesses ihre Leuchten im Alleingang weiter zu vermieten. Für die Vermietung der Leuchten ist ein Geschäftsbetrieb erforderlich, über den Einzelanleger in aller Regel nicht verfügen. Beispielsweise müssten die Vermieter von Leuchten in der Lage sein, defekte Beleuchtungssysteme zu reparieren oder gleichwertig auszutauschen. Auch der Deutsche Lichtmiete-Treuhänder Lars Clasen hatte vor wenigen Tagen in einem Schreiben den Direktanlegern geraten, dem Verkauf zuzustimmen. Zugleich stellte er klar, dass ein Nichtverkauf „den geplanten Unternehmensverkauf erheblich stören oder diesen sogar vollkommen zum Erliegen bringen“ könnte.

Der Investorenprozess wird erfahrungsgemäß noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Aufgrund gegenseitiger Verschwiegenheitsverpflichtungen werden währenddessen auch keine Informationen über mögliche Erwerber oder die Dauer des Prozesses an die Öffentlichkeit gegeben.

Der operative Geschäftsbetrieb läuft unterdessen weiter. „Die Kunden der Deutsche Lichtmiete-Gruppe können die gemieteten Beleuchtungssysteme wie gewohnt weiter nutzen“, ergänzte Rüdiger Weiß.

Für die rund 40 verbliebenen Deutsche Lichtmiete-Mitarbeiter konnte Rüdiger Weiß unterdessen eine befriedigende Lösung hinsichtlich ihrer Lohn- und Gehaltszahlungen erreichen. Infolge der Rücknahme der Insolvenzanträge im Februar 2022 kündigte die finanzierende Bank die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes. Nachdem gut eine Woche später erneut die vorläufigen Insolvenzverfahren angeordnet wurden, standen die Mitarbeiter mit leeren Händen da. Rüdiger Weiß konnte jedoch binnen weniger Tage eine neue Bank davon überzeugen, das Insolvenzgeld vorzufinanzieren, sodass die verbliebenen Mitarbeiter ihre Lohn- und Gehaltszahlungen weiter erhalten.






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