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26.04.2022 ERWE Immobilien AG beschließt Kapitalerhöhung

Der Vorstand der ERWE Immobilien hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Grundsatz beschlossen, das Grundkapitals der Gesellschaft unter vollständiger Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2019 von EUR 18.219.214,00 um bis zu EUR 6.343.708,00 auf bis zu EUR 24.562.922,00 durch Ausgabe von bis zu 6.343.708 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) zu erhöhen.

Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht in der Weise gewährt, dass die ICF Bank AG, Frankfurt am Main für Zwecke des mittelbaren Bezugsrechts als Zeichner der neuen Aktien mit der Verpflichtung zugelassen wird, die neuen Aktien zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 zu zeichnen und den Aktionären der Gesellschaft im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG innerhalb einer vierzehntägigen Bezugsfrist in einem Bezugsverhältnis von 3:1 (d.h. auf drei alte Aktien kann eine
neue Aktien zum Bezugspreis bezogen werden) anzubieten und den über den Ausgabebetrag hinaus gehenden Mehrerlös – nach Abzug der vereinbarten Provision und der von der Gesellschaft zu tragenden Kosten und Auslagen – an die Gesellschaft abzuführen. Im Hinblick auf einen Spitzenbetrag von 270.637 Aktien wurde das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden, um ein glattes Bezugsverhältnis zu ermöglichen.

Zur Absicherung der Kapitalerhöhung hat sich die bestehende Aktionärin Elbstein Aktiengesellschaft, Hamburg, in einer Investorenvereinbarung gegenüber der Gesellschaft und der ICF Bank verpflichtet,

(i) sämtliche auf sie entfallende Bezugsrechte (dies schließt Bezugsrechte mit ein, die ihr von bestehen den Aktionären der Gesellschaft abgetreten werden) auszuüben, und
(ii) (ii) sämtliche nicht-bezogenen neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung zu übernehmen, jeweils unter der Bedingung, dass der Bezugspreis maximal EUR 1,50 je neuer Aktie beträgt („Backstoppreis“).

Im Lichte des in der Investorenvereinbarung festgelegten Backstoppreises hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Bezugspreis auf EUR 1,50 je Neuer Aktie festgesetzt.

Die Veröffentlichung des entsprechenden Bezugsangebots steht noch unter dem Vorbehalt der Billigung eines entsprechenden Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“), die die Gesellschaft Anfang Mai erwartet.

Die neuen Aktien werden ab dem 1. Januar 2021 gewinnanteilberechtigt sein. Sie sollen nach ihrer Ausgabe zum Börsenhandel zugelassen und in die bestehende Notierung an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden.






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