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01.06.2022 WERTGRUND hat einen der ersten inländischen Artikel-8-Plus-Fonds

Der WERTGRUND WohnSelect D erhält als einer der ersten offenen inländischen Publikums-AIF die Genehmigung, ab dem 01. Juni 2022 als Artikel-8-Produkt im Sinne der EU-Offenlegungs-Verordnung auch an Kunden mit nachhaltigkeitsbezogenen Zielen i.S.d. ab dem 02. August 2022 geltenden MiFID-Vorgaben vertrieben werden zu dürfen. Damit nimmt der WERTGRUND WohnSelect D als Bestandsfonds im Bereich der offenen inländischen Publikums-AIF mit reiner Ausrichtung auf Wohnimmobilien in Deutschland eine Vorreiterrolle in diesem Bereich ein.

Konkret bedeutet dies, dass ein bestimmter Anteil des Fondsportfolios die Vorgaben für nachhaltige Investitionen im Sinne von Art. 2 (17) SFDR erfüllt. Dieser Anteil wird somit den besonders hohen Anforderungen an ein „Impact“-Produkt gerecht. Schließlich berücksichtigt die neue Fondsstrategie auch die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, d.h. auf bestimmte Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung (sog. „Principal Adverse Impacts“ oder „PAI“). Es werden somit neben der ausdrücklichen Beachtung definierter ökologischer und sozialer Merkmale auch verschiedene Nachhaltigkeitspräferenzen von Kunden bedient. Zudem werden im Rahmen des Fondsmanagements neben den ESG-bezogenen Merkmalen weitere, dem Wohnkomfort dienende Merkmale als Beitrag zu einer weiteren Verbesserung des Portfolios berücksichtigt.

„Die gründliche Vorbereitung des ESG-Upgrades in den letzten 24 Monaten, insbesondere mithilfe einer umfassenden Analyse unseres Bestandsportfolios des WERTGRUND WohnSelect D hat sich gelohnt. Der WERTGRUND WohnSelect D berücksichtigt nicht nur ökologische sowie soziale Merkmale nach Artikel 8 SFDR, er darf ab dem 02. August 2022 auch an Kunden mit entsprechenden Nachhaltigkeitspräferenzen gemäß der überarbeiteten Richtlinie MiFID II vertrieben werden, man spricht bei einer derartigen Konstellation von einem sogenannten „Artikel 8 PLUS-Produkt“. „Damit haben wir auch die wesentlichen Voraussetzungen für unseren im zweiten Halbjahr geplanten CashCALL geschaffen,“ erläutert Marcus Kemmner, Geschäftsführer der WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH. „Wir bekräftigen damit auch sowohl bei der WERTGRUND Immobiliengruppe als auch bei der WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH insgesamt unsere Vorreiterrolle auf dem Gebiet nachhaltiger Investments“, sagt Thomas Meyer, Vorstand der WERTGRUND Immobilien AG.







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