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13.06.2022 ERWE Immobilien: Elbstein AG kündigt Pflichtangebot an

Die Aktionärin Elbstein AG, Brook 1, 20457 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 107610 (Bieterin) hat die ERWE Immobilien AG (ISIN: DE000A1X3WX6), Frankfurt am Main (ERWE) am 10. Juni 2022 darüber informiert, dass sie am 8. Juni 2022 durch die Eintragung der Durchführung einer Kapitalerhöhung bei der ERWE von EUR 18.219.214,00 um EUR 6.343.708,00 auf EUR 24.562.922,00 (Neues Grundkapital) im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die ERWE erlangt hat.

Nach Durchführung der Kapitalerhöhung hält die Bieterin unmittelbar 8.193.794 Aktien der ERWE, was 33,36 % des Neuen Grundkapitals und der Stimmrechte an der ERWE entspricht.

Darüber hinaus sind der Bieterin 101.000 Aktien der HCK Wohnimmobilien GmbH gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG zuzurechnen. Die Bieterin hält ca. 94,4 % der Anteile an der HCK Wohnimmobilien GmbH, was diese als Tochterunternehmen der Bieterin im Sinne von § 2 Abs. 6 WpÜG qualifiziert. Die Bieterin hält somit insgesamt nach Durchführung der Kapitalerhöhung mittelbar und unmittelbar 8.294.794 Aktien der ERWE, was ca. 33,77 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der ERWE entspricht.

Über den oben genannten Stimmrechtsanteil hinaus halten die Bieterin und die HCK Wohnim mobilien GmbH keine weiteren gemäß § 30 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechte an der ERWE.

Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Erfüllung ihrer Verpflichtung und gleichzeitig der Verpflichtung der HCK Wohnimmobilien GmbH gegenüber allen Aktionären der ERWE gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der ERWE zum gesetzlichen Mindestpreis abgeben. Die Bieterin beabsichtigt, das Pflichtangebot zugleich als Delisting-Erwerbsangebot zur Ermöglichung des Widerrufs der Zulassung der Aktien der ERWE zum Börsenhandel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Börsengesetz zu unterbreiten.

Das Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot werden zu den in der Angebotsunterlage festzulegenden Bestimmungen durchgeführt werden, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich
zulässig ist.

Diese Angebotsunterlage wird von der Bieterin gemäß §§ 35 Abs. 2 Satz 2, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG im Internet unter der Adresse www.Elbstein.com veröffentlicht werden. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt ge macht werden.







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