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15.06.2022 Hotel ADLON ist von der Klage der Nachfahren nicht betroffen

Aufgrund aktueller Presseberichte, in denen es heißt, Nachfahren der Familie Adlon hätten eine Klage auf Rückübertragung von Grundstück und Hotel ADLON vor dem Verwaltungsgericht Berlin erhoben, sind aufgrund fehlender Kenntnis Fragen und Fehler aufgekommen, die hiermit beantwortet bzw. korrigiert werden sollen.

Rechtmäßige Eigentümerin des Hotels ADLON und des Grundstücks ist die Jagdfeld Hotel-Adlon FUNDUS FONDS Nr. 31 KG (kurz: ADLON-Fonds) mit ihrem Gründer und Geschäftsführer Anno August Jagdfeld an der Spitze. Gegen sie richtet sich die Klage der Nachfahren ausdrücklich nicht, sondern gegen das Land Berlin.

Selbst im unwahrscheinlichen Falle des Obsiegens der Kläger gegen die öffentliche Hand kommt eine Rückübertragung von Grundstück und/ oder Hotel nicht in Betracht, sondern nur eine Entschädigungsleistung in Geld. Unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits ändert sich für die mehr als 4000 ADLON-Anleger mithin nichts.

Anno August Jagdfeld hatte das heutige ADLON gegen viele Widerstände 1997 neu bauen lassen und führt seither als persönlich haftender Gesellschafter die Geschäfte des Adlon-Fonds. Kempinski betreibt Deutschlands prominentestes Hotel als Pächter und ist nicht Eigentümer.

(Anmerkung der Redaktion: Beim Artikel handelt es sich um eine unkommentierte, nicht geprüfte Originalmeldung der DI Management GmbH)









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