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17.08.2022 ERWE Immobilien: Pflichtangebot der Elbstein AG abgeschlossen

Das Pflichtangebot der Elbstein AG AG, Hamburg, zur Übernahme von Aktien der ERWE Immobilien AG ist erwartungsgemäß in nur einem geringen Umfang von den Aktionären der ERWE angenommen worden. Wie Elbstein gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) mitteilte, sind bis zum Ablauf der Frist Aktionäre mit insgesamt 866.446 ERWE-Aktien dem Angebot zum Preis von 2,36 Euro je Aktie gefolgt. Das entspricht 3,52 Prozent des ERWE-Grundkapitals. Mit der Übernahme dieser Aktien hält die Elbstein AG insgesamt direkt und indirekt 37,3 Prozent an der ERWE Immobilien AG.

„Das Pflichtangebot war die Folge der im Juni abgeschlossenen Kapitalerhöhung, wodurch Elbstein die Schwelle von 30 Prozent Anteilen an unserer Gesellschaft überschritten hatte“, sagt Axel Harloff, Vorstand der ERWE. Vorstand und Aufsichtsrat der ERWE hatten in einer Gemeinsamen Stellungnahme den ERWE-Aktionären empfohlen, das Pflichtangebot nicht anzunehmen, da es deutlich unter dem Substanzwert der ERWE liegt. Beide Mitglieder des ERWE-Vorstands, die zusammen mit 48,28 Prozent an der ERWE beteiligt sind, hatten das Angebot nicht angenommen.

Vereinbarungsgemäß wird ERWE bei der Frankfurter Börse einen Antrag auf Delisting aus dem General Standard und gleichzeitig die Aufnahme der Notierung der ERWE-Aktien im Segment Scale des Basic Board (Freiverkehr) der Frankfurter Börse beantragen. Die ERWE wird ihr Investor Relations und ihre transparente Berichterstattung in gewohnter Qualität aufrecht erhalten.






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