22.02.2023 SGD e.V. startet Förderprogramm zum Erhalt des kulturellen Erbes
Schloss Lanke. Fotocredit: Jan Kittler
Der gemeinnützige Verein Schlösser und Gärten in Deutschland (SGD e.V.) erhielt im Oktober 2022 eine Spende von rund 1,5 Millionen Euro von Airbnb, um einzigartiges Kulturerbe, darunter Schlösser und Burgen wie auch Klöster, Bauernhäuser und Mühlen deutschlandweit zu fördern – gerade jetzt ist dies notwendiger denn je.
Denn die Beschränkungen der Corona-Pandemie, die Folgen des Klimawandels und die aktuelle Energiekrise haben besonders auf mittelgroße und kleinere Kulturerbestätten große Auswirkungen. Nach den coronabedingten Zugangsbeschränkungen sind es nun vor allem steigende Kosten für Betrieb und Unterhalt, die den dauerhaften Erhalt zahlreicher Monumente gefährden. Durch die Spende von Airbnb ist es dem Verein möglich, ein Förderprogramm zu entwickeln, das Eigentümer:innen und Besitzer:innen von förderungswürdigen historischen Gebäuden zugutekommen wird.
Dr. Ulrike Wendland, Geschäftsführerin des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz (DNK), begrüßt die Pläne des Vereins: „Mit dem Förderprogramm „Denkmalerhalt und kulturtouristische Nutzung historischer Bauten“ bietet der SGD e.V. attraktive Chancen für Eigentümer:innen von Baudenkmalen – und auch für deren Gäste, die in historischen Monumenten übernachten und sie so authentisch erleben können. Gastgebende erschließen so neue Quellen, um den Erhalt von einzigartigem Kulturerbe dauerhaft zu finanzieren.“
Ziel des Förderprogramms von Schlösser und Gärten in Deutschland e.V.
Kulturdenkmäler für die Allgemeinheit zugänglicher zu machen – das ist das Ziel des Förderprogramms, bei dem der nachhaltige Tourismus im Fokus steht.
Eigentümer:innen und Besitzer:innen historischer Bauten können sich um einen Förderzuschuss in Höhe von 20.000 bis 50.000 Euro für die nachhaltige Instandhaltung und Restaurierung ihrer Kulturdenkmäler und die Sicherstellung sinnvoller Nutzungskonzepte für kulturtouristische Übernachtungsangebote bewerben.
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Sowohl private Eigentümer:innen und Besitzer:innen historischer Objekte als auch Fördervereine, Stiftungen, Kirchengemeinden oder Kommunen erfahren möglichst unbürokratische und zielgerichtete Unterstützung, um ihre deutschlandweit einzigartigen und geschichtsträchtigen Gebäude in einer besonderen Form erlebbar zu machen.
Kriterien für das Förderprogramm von Schlösser und Gärten in Deutschland e.V.
Die Auswahl der unter Denkmalschutz stehenden historischen Gebäude, die im Rahmen des Förderprogramms unterstützt werden, erfolgt nach der Erfüllung folgender Kriterien:
- Denkmalpflegerische und architektonische Besonderheiten
- Stärkung ländlicher Regionen
- Identitätsstiftendes Alleinstellungsmerkmal
- Nachhaltigkeit und Klimaanpassung
- Nutzungskonzept / Zugänglichkeit für den Kulturtourismus
(Die Reihenfolge stellt keine Wertung dar.)
Bewerbungsverfahren und Auswahl für das Förderprogramm
Antragsstellende können zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst, Antragsformulare über die Webseite des Vereins Schlösser und Gärten in Deutschland unter www.schloesser-gaerten-deutschland.de abrufen. Die Anträge sind, zusammen mit den erforderlichen Unterlagen, innerhalb der angegebenen Frist elektronisch einzureichen.
Im ersten Schritt prüft eine Fachkommission die eingegangenen Projekte fachlich und spricht eine Empfehlung einer geeigneten Auswahl an Projekten aus. Im zweiten Schritt nominiert der Programmbeirat die zur Förderung bestimmten Projekte. Vertreterinnen des Vereins Schlösser und Gärten in Deutschland und weitere namhafte Persönlichkeiten sowie Multiplikatoren aus Politik, Medien, Kultur, Denkmalschutz und Tourismus sind Mitglieder des Programmbeirats. Unter anderem sind dies die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD), vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Steffen Skudelny, das Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK), vertreten durch dessen Geschäftsführerin Frau Dr. Ulrike Wendland, der Deutsche Tourismusverband (DTV), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Norbert Kunz, das renommierte Architekturbüro Krekeler Architekten Generalplaner, vertreten durch Herrn Dr. Achim Krekeler, und Airbnb, vertreten durch Frau Kathrin Anselm.
Im Juni werden die Gewinner der ersten Förderrunde bekannt gegeben, bevor im dritten Quartal 2023 die nächste Bewerbungsrunde startet.
Denn die Beschränkungen der Corona-Pandemie, die Folgen des Klimawandels und die aktuelle Energiekrise haben besonders auf mittelgroße und kleinere Kulturerbestätten große Auswirkungen. Nach den coronabedingten Zugangsbeschränkungen sind es nun vor allem steigende Kosten für Betrieb und Unterhalt, die den dauerhaften Erhalt zahlreicher Monumente gefährden. Durch die Spende von Airbnb ist es dem Verein möglich, ein Förderprogramm zu entwickeln, das Eigentümer:innen und Besitzer:innen von förderungswürdigen historischen Gebäuden zugutekommen wird.
Dr. Ulrike Wendland, Geschäftsführerin des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz (DNK), begrüßt die Pläne des Vereins: „Mit dem Förderprogramm „Denkmalerhalt und kulturtouristische Nutzung historischer Bauten“ bietet der SGD e.V. attraktive Chancen für Eigentümer:innen von Baudenkmalen – und auch für deren Gäste, die in historischen Monumenten übernachten und sie so authentisch erleben können. Gastgebende erschließen so neue Quellen, um den Erhalt von einzigartigem Kulturerbe dauerhaft zu finanzieren.“
Ziel des Förderprogramms von Schlösser und Gärten in Deutschland e.V.
Kulturdenkmäler für die Allgemeinheit zugänglicher zu machen – das ist das Ziel des Förderprogramms, bei dem der nachhaltige Tourismus im Fokus steht.
Eigentümer:innen und Besitzer:innen historischer Bauten können sich um einen Förderzuschuss in Höhe von 20.000 bis 50.000 Euro für die nachhaltige Instandhaltung und Restaurierung ihrer Kulturdenkmäler und die Sicherstellung sinnvoller Nutzungskonzepte für kulturtouristische Übernachtungsangebote bewerben.
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Sowohl private Eigentümer:innen und Besitzer:innen historischer Objekte als auch Fördervereine, Stiftungen, Kirchengemeinden oder Kommunen erfahren möglichst unbürokratische und zielgerichtete Unterstützung, um ihre deutschlandweit einzigartigen und geschichtsträchtigen Gebäude in einer besonderen Form erlebbar zu machen.
Kriterien für das Förderprogramm von Schlösser und Gärten in Deutschland e.V.
Die Auswahl der unter Denkmalschutz stehenden historischen Gebäude, die im Rahmen des Förderprogramms unterstützt werden, erfolgt nach der Erfüllung folgender Kriterien:
- Denkmalpflegerische und architektonische Besonderheiten
- Stärkung ländlicher Regionen
- Identitätsstiftendes Alleinstellungsmerkmal
- Nachhaltigkeit und Klimaanpassung
- Nutzungskonzept / Zugänglichkeit für den Kulturtourismus
(Die Reihenfolge stellt keine Wertung dar.)
Bewerbungsverfahren und Auswahl für das Förderprogramm
Antragsstellende können zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst, Antragsformulare über die Webseite des Vereins Schlösser und Gärten in Deutschland unter www.schloesser-gaerten-deutschland.de abrufen. Die Anträge sind, zusammen mit den erforderlichen Unterlagen, innerhalb der angegebenen Frist elektronisch einzureichen.
Im ersten Schritt prüft eine Fachkommission die eingegangenen Projekte fachlich und spricht eine Empfehlung einer geeigneten Auswahl an Projekten aus. Im zweiten Schritt nominiert der Programmbeirat die zur Förderung bestimmten Projekte. Vertreterinnen des Vereins Schlösser und Gärten in Deutschland und weitere namhafte Persönlichkeiten sowie Multiplikatoren aus Politik, Medien, Kultur, Denkmalschutz und Tourismus sind Mitglieder des Programmbeirats. Unter anderem sind dies die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD), vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Steffen Skudelny, das Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK), vertreten durch dessen Geschäftsführerin Frau Dr. Ulrike Wendland, der Deutsche Tourismusverband (DTV), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Norbert Kunz, das renommierte Architekturbüro Krekeler Architekten Generalplaner, vertreten durch Herrn Dr. Achim Krekeler, und Airbnb, vertreten durch Frau Kathrin Anselm.
Im Juni werden die Gewinner der ersten Förderrunde bekannt gegeben, bevor im dritten Quartal 2023 die nächste Bewerbungsrunde startet.