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21.04.2023 REICON erstellt erste ESG-Berichterstattung für KEMPER Rechtsanwälte

Die REICON Consulting GmbH, ein Beratungs- und Serviceunternehmen im Immobilien- und Versicherungsbereich, hat für KEMPER Rechtsanwälte den ersten, auf GRI-Standards basierenden, ESG-Bericht erstellt. Als inhabergeführtes Unternehmen mit Tätigkeitsschwerpunkt bei Vergabe-, Bau- und Immobilienthemen sind KEMPER Rechtsanwälte nicht unmittelbar von der Offenlegungsverordnung betroffen. Allerdings sind die regulatorischen Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung bereits im Leistungsspektrum der Kanzlei verankert.

Thomas Heidelberger, Geschäftsführer von REICON erklärt: "Aus Compliance-Sicht und auf Unternehmensebene ist die Erstellung eines ESG-Berichtes auch dann empfehlenswert, wenn Unternehmen nicht direkt von der Berichtspflicht betroffen sind. So kann den eigenen Anforderungen an Nachhaltigkeit, aber insbesondere auch dem Anspruch von Kunden und Partnern begegnet werden. Zudem wird die eigene Expertise tiefgründiger transportiert. Wir freuen uns daher, dass wir KEMPER Rechtsanwälte bei der ersten Nachhaltigkeitsberichterstellung nach Maßgabe der GRI begleiten konnten."

Ralf Kemper, geschäftsführender Gesellschafter bei KEMPER Rechtsanwälte, sagt hierzu: "Wir stellen uns den Anforderungen an eine nachhaltige und bewusste Immobilienwirtschaft schon heute. Damit reagieren wir unter anderem auch auf wichtige Anforderungen der Branche wie beispielsweise Genderkriterien, die von ersten Unternehmen bereits verpflichtend für die Beauftragung von Anwaltskanzleien eingeführt wurden. Darüber hinaus bilden weitere soziale Themen wie die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie sowie die Geschlechter- und Lohngleichheit wichtige Faktoren für unsere Kanzlei und unsere Branche. Mit dem Bericht möchten wir unseren Beitrag für eine nachhaltige Immobilienwirtschaft leisten." KEMPER legt sowohl intern wie extern Wert auf ein faires Miteinander und eine lösungsorientiere Arbeitsweise. Das eigene Knowhow setzt die Kanzlei auch sozial ein und berät pro Bono Künstler und Kulturschaffende.













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