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29.06.2023 zinsbaustein.de erhält EU-weite Crowdfunding-Lizenz

Die kuratierte digitale Investmentplattform für Immobilienfinanzierungen, zinsbaustein.de, hat als erstes Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland eine Lizenz im Rahmen der Verordnung für European Crowdfunding Service Provider (ECSP) erhalten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilte die Lizenz mit Gültigkeit ab 21. Juni 2023. Die ECSP-Verordnung vereinheitlicht EU-weit die Regelungen zum Betrieb von Schwarmfinanzierungsplattformen. Der harmonisierte Rechtsrahmen und hohe regulatorische Anforderungen sorgen nun für noch mehr Anleger*innenschutz.

zinsbaustein.de hatte bereits frühzeitig einen Antrag für eine ECSP-Lizenz gestellt. „Die ECSP-Verordnung erleichtert nicht nur den EU-weiten Vertrieb von Investments in Finanzierungen, sondern verbessert vor allem die Transparenz und damit den Anleger*innenschutz, da nicht mehr die Einzeltransaktion, sondern die gesamte Aufbau- und Ablauforganisation der Plattform lizenziert wurde. Klare Regelungen schaffen weiter Vertrauen bei den Anleger*innen und machen diese Asset-Klasse wettbewerbsfähiger“, sagt Volker Wohlfarth, geschäftsführender Gesellschafter von zinsbaustein.de. Ein wichtiger Baustein für den erfolgreichen Einsatz der ECSP-VO wird noch das Inkrafttreten des Zukunftsfinanzierungsgesetzes, das die Benachteiligung der ursprünglichen deutschen Auslegung der Verordnung an die europäischen Bedingungen anpasst. Das Unternehmen bereitet nun die Produkte als auch mögliche europäische Kooperationen zur Nutzung der Lizenz vor.

Zu den wesentlichen Vorteilen der Verordnung zählt, dass Crowdfunding-Plattformen nun auch Wertpapiere bis zu fünf Millionen Euro ohne Haftungsdach direkt vermitteln können. Des Weiteren können Projekte, die von der heimischen Aufsichtsbehörde zugelassen werden, EU-weit ohne weitere Zulassung durch ausländische Behörden angeboten werden. „Das schafft Zugang zum gesamten Europäischen Anleger*innen Markt und wird zu europäischen Kooperationen zwischen unterschiedlichen Plattformen führen“, sagt Wohlfarth.

Unter die ECSP-Verordnung fallen Projekte mit einem gesamten Finanzierungsvolumen von bis zu fünf Millionen Euro pro Projektträger auf Sicht von zwölf Monaten. Bei Volumina bis zu dieser Schwelle entfällt die Prospektpflicht, dafür muss der Projektträger ein EU-weit standardisiertes Basisinformationsblatt für Anleger*innen auf der Plattform bereitstellen. Dabei können sowohl Wertpapiere als auch Teilkreditforderungen von den Plattformen vermittelt werden.

„Schwarmfinanzierer müssen sich strukturell an die neuen Anforderungen anpassen und durch Nachweis qualifizierter Prozesse überzeugen. Dadurch erfolgt eine Überprüfung durch die Regulierungsbehörde, ähnlich wie es bereits bei Bankprodukten praktiziert wird, nicht mehr pro Einzeltransaktion, sondern erst im Nachhinein“, führt Markus Kreuter, Geschäftsführer zinsbaustein.de, aus. Ein verbesserter Anleger*innenschutz soll unter anderem sichergestellt werden, indem Kenntnisse mit unterschiedlichen Finanzinstrumenten vorab abgefragt werden und die individuelle Verlusttoleranz simuliert wird. Auch ist eine vorvertragliche Bedenkzeit zu gewähren.

Die Umsetzung der ECSP-Verordnung in Deutschland geht in einigen Punkten zunächst noch über die EU-Vorgaben hinaus. Dies betrifft die Haftungsregelungen, die durch das „Zukunftsfinanzierungsgesetzes“ der Bundesregierung angepasst werden sollen. Die zunächst sehr eng gefassten Haftungsregeln sind aus Sicht von Markus Kreuter ein wesentlicher Grund, warum viele Plattformen mit der Beantragung der ECSP-Lizenz zögern. „Für uns als zinsbaustein.de war aber von Anfang an klar, dass wir auch unter den verschärften Haftungsregeln eine ECSP-Lizenz beantragen. Im Zuge der Beantragung konnten wir zudem unsere internen Prozesse weiter verbessern und werden einen noch höheren Transparenzgrad für unsere Anleger*innen erreichen“, erklärt Kreuter.

Verbraucherschutz durch verbesserte Prozesse und hohe Produktqualität sieht Volker Wohlfarth grundsätzlich als wichtigen Schritt im Bereich der Schwarmfinanzierung an. Dabei deckt die ECSP-VO derzeit nicht alle Produkte ab, die als Schwarmfinanzierung angeboten werden können. „Die von vielen Plattformen angebotenen qualifizierten Nachrangdarlehen ohne Besicherung werden auch in Zukunft weiterhin ohne ECSP-Lizenz angeboten werden können. Kreditvergaben unter ECSP ermöglichen die Vereinbarung von Sicherheiten für die herausgelegten Darlehensmittel. Dies dient der Verbesserung der Risikostruktur und ist eindeutig im Sinne der Anleger*innen geregelt“, fasst Wohlfarth zusammen.

Investieren in ECSP-lizensierte Plattform: Wie Anleger*innen profitieren

1. Erhöhter Anlegerschutz: Die ECSP-Lizenz stellt sicher, dass die Plattform strenge regulatorische Standards erfüllt, die dazu dienen, Anleger*innen zu schützen.
2. Transparenz: ECSP-lizenzierte Plattformen sind verpflichtet, klare und transparente Informationen über die angebotenen Investitionsmöglichkeiten bereitzustellen. Dies ermöglicht es Anleger*innen als „Educated Decision-Maker”, fundierte Entscheidungen zu treffen.
3. Zugang zu neuen Märkten: Durch die Investition über eine ECSP-lizenzierte Plattform können Anleger*innen Zugang zu Immobilienmärkten in ganz Europa erhalten.
4. Diversifikation: Die Möglichkeit, in eine Vielzahl von Immobilienprojekten in verschiedenen Ländern und Regionen zu investieren, ermöglicht es, das Portfolio zu diversifizieren und das Risiko zu streuen.
5. Anleger*innen aus ganz Europa können nun in Produkte in Deutschland investieren.
6. Größere Auswahl an Angeboten inklusive übertragbarer Wertpapiere.













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