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21.08.2023 REICON erstellt Energieausweise für BEOS und weitere Kunden

Die REICON Consulting GmbH, ein Beratungs- und Serviceunternehmen im Immobilien- und Versicherungsbereich, erstellt für seine Kunden, unter anderem für den Immobilien-Investmentmanager BEOS, verbrauchs- und bedarfsabhängige Energieausweise von Gebäudekomplexen. Bis zum Beginn des dritten Quartals 2023 wurden bereits 14 bedarfsabhängige Energieausweise für eine Gesamtfläche von rund 70.000 Quadratmetern angefertigt. Die Objekte bestehen zum Großteil aus Mischnutzungsflächen für Logistik, Gewerbe, Lager und Büros.

Für die Energiebedarfsausweise begutachtet REICON vor Ort die energierelevanten Bauteile der Gebäudehülle und energieintensive Anlagentechnik, um aus den Daten einen digitalen Zwilling des Objekts zu erstellen. Mit dem darauf basierenden 3D-Modell wird der Stand der Energieeffizienz unabhängig vom Nutzungsverhalten dargestellt. Anschließend nimmt REICON die Registratur und Prüfung beim DiBT vor und leitet Sanierungs- und Optimierungspotenziale ab.

Thomas Heidelberger, Geschäftsführer von REICON erklärt: "Mit der Erstellung der Energieausweise liefert REICON einen wertvollen Beitrag, um die energetischen Eigenschaften von Gebäuden für unsere Kunden transparent und damit besser untereinander vergleichbar zu machen - und auch, um Potentiale für energetische Sanierungen und Modernisierungen aufzuzeigen." Und weiter: "Mit Hilfe der Bedarfssimulation ermöglichen wir es, fehlende Verbrauchsdaten mit einer geringeren Unschärfe zu ermitteln."

Energieausweise haben die Aufgabe, Inhaber und Nutzer von Gebäuden über deren Energieverbrauch zu informieren. Je nach Gebäudeart müssen diese bei Neubau, Verkauf oder Vermietung erstellt und vorgelegt werden. Bei großem Publikumsverkehr sind dies Ausweise sogar öffentlich auszuhängen. Mit dem kürzlich in Kraft getretenen überarbeiteten Gebäudeenergiegesetz (GEG2023) wird gegenüber der früheren Energieeinsparverordnung (EnEV) eine höhere Sorgfaltspflicht bei der Erstellung von Energieausweisen gesetzlich eingefordert. Dazu zählt auch eine höhere Qualität bei Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen, die Ausweispflicht für Treibhausgasemissionen sowie die Kennwertklassifizierung nach Primärenergiekennwert. Bei Verkauf oder Vermietung stehen Immobilienmakler in der Pflicht, einen Energieausweis vorzulegen. Bei Verstößen gegen eine oder mehrere Punkte drohen Ordnungswidrigkeiten von bis zu 50.000 Euro wie beispielsweise bei der Ausweispflicht.














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