24.08.2023 Real I.S. Immobilienfonds mit 8,4 Mrd. € AuM auf Artikel 8 upgegradet
Die Real I.S. AG hebt Immobilienfonds im Gesamtwert von rund 8,4 Milliarden Euro und damit rund 75 Prozent des Gesamtportfolios auf die Klassifizierung Artikel 8 nach der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR). Damit ergänzt das Unternehmen seine bisherige Artikel-8-Produktpalette, die mit diesem Schritt auf insgesamt zwölf Spezialfonds sowie den offenen Immobilienpublikumsfonds „REALISINVEST EUROPA“ erweitert wird. Die geschätzten Investitionen für die Anleger bleiben überschaubar bei circa 0,1 Prozent der jährlichen Mieteinnahmen. Möglich macht das eine durchdachte technische Struktur.
Zur Bewertung und zum Monitoring der ökologischen Merkmale wird ein internes Scoring-Modell genutzt. Die Messung von Treibhausgasemissionen erfolgt mittels CRREM-Tool. Durch den Einsatz von innovativen Technologien, wie künstlicher Intelligenz (KI) in der Gebäudesteuerung, ist nicht nur eine langfristige Erfüllung der genannten ökologischen Merkmale, sondern auch ein Beitrag zur Dekarbonisierung möglich. Dennoch waren die Hürden sowohl technisch als auch prozessual hoch, da eine Anpassung der Anlagebedingungen der Zustimmung aller Anleger bedarf. Real I.S. konnte mit einem klaren Konzept, den nachvollziehbaren Maßnahmen und den marginalen Investitionskosten 100 Prozent der Investoren überzeugen. Die Fonds werden jetzt sukzessive umgestellt. Neue Fonds der Real I.S. unterliegen von Beginn an Artikel 8 der SFDR.
„Die Hochstufung unserer institutionellen Bestandsfonds auf Artikel-8-Niveau ist nur möglich auf Grundlage eines hochqualifizierten Vorgehens der Real I.S. bei der Auswahl und Prüfung sowie der konsequenten Instandhaltung der Investmentobjekte hinsichtlich der Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien. Die Qualität dieser Objekte und damit der Fondsportfolios erfüllt die hohen Ansprüche der SFDR-Vorgaben“, erläutert Jochen Schenk, Vorstandsvorsitzender der Real I.S. AG.
„Die Artikel-8-Fonds der Real I.S. bieten institutionellen und privaten Anlegern die Möglichkeit zu ESG-konformem Investments im Bestandsportfolio. Damit können die Anleger einen konkreten Beitrag zum Klimaschutz leisten und gleichzeitig ergeben sich Vorteile wie eine deutlich bessere Marktfähigkeit sowie aktuell bereits messbare höhere Verkehrswerte. Weitere Vorteile sind höhere erzielbare Mieten und die Wertstabilität der Bestandsinvestitionen durch attraktivere Kreditkonditionen bei der Finanzierung. Das Upgrade der Spezialfonds ist entsprechend zweifellos ein Meilenstein im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie der Real I.S.“, sagt Giulia Peretti, Head of Sustainability der Real I.S. AG.
Während die vor verhältnismäßig kurzer Zeit neu aufgelegten Spezialfonds wie „BGV IX Europa“ und „Modern Living“ bereits von Beginn an Artikel-8-Fonds waren und der „REALISINVEST EUROPA“ zusätzlich zu den Anforderungen nach Artikel 8 einen Anteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen im Sinne der EU-Taxonomie-Verordnung aufweist, werden Bestandsfonds wie die stark nachgefragte BGV-Fondsreihe (BGV V bis VIII) oder auch die „Themenfonds Deutschland“ (I und II) mit dem Beginn des jeweils neuen Geschäftsjahres auf Artikel 8 umgestellt.
Zur Bewertung und zum Monitoring der ökologischen Merkmale wird ein internes Scoring-Modell genutzt. Die Messung von Treibhausgasemissionen erfolgt mittels CRREM-Tool. Durch den Einsatz von innovativen Technologien, wie künstlicher Intelligenz (KI) in der Gebäudesteuerung, ist nicht nur eine langfristige Erfüllung der genannten ökologischen Merkmale, sondern auch ein Beitrag zur Dekarbonisierung möglich. Dennoch waren die Hürden sowohl technisch als auch prozessual hoch, da eine Anpassung der Anlagebedingungen der Zustimmung aller Anleger bedarf. Real I.S. konnte mit einem klaren Konzept, den nachvollziehbaren Maßnahmen und den marginalen Investitionskosten 100 Prozent der Investoren überzeugen. Die Fonds werden jetzt sukzessive umgestellt. Neue Fonds der Real I.S. unterliegen von Beginn an Artikel 8 der SFDR.
„Die Hochstufung unserer institutionellen Bestandsfonds auf Artikel-8-Niveau ist nur möglich auf Grundlage eines hochqualifizierten Vorgehens der Real I.S. bei der Auswahl und Prüfung sowie der konsequenten Instandhaltung der Investmentobjekte hinsichtlich der Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien. Die Qualität dieser Objekte und damit der Fondsportfolios erfüllt die hohen Ansprüche der SFDR-Vorgaben“, erläutert Jochen Schenk, Vorstandsvorsitzender der Real I.S. AG.
„Die Artikel-8-Fonds der Real I.S. bieten institutionellen und privaten Anlegern die Möglichkeit zu ESG-konformem Investments im Bestandsportfolio. Damit können die Anleger einen konkreten Beitrag zum Klimaschutz leisten und gleichzeitig ergeben sich Vorteile wie eine deutlich bessere Marktfähigkeit sowie aktuell bereits messbare höhere Verkehrswerte. Weitere Vorteile sind höhere erzielbare Mieten und die Wertstabilität der Bestandsinvestitionen durch attraktivere Kreditkonditionen bei der Finanzierung. Das Upgrade der Spezialfonds ist entsprechend zweifellos ein Meilenstein im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie der Real I.S.“, sagt Giulia Peretti, Head of Sustainability der Real I.S. AG.
Während die vor verhältnismäßig kurzer Zeit neu aufgelegten Spezialfonds wie „BGV IX Europa“ und „Modern Living“ bereits von Beginn an Artikel-8-Fonds waren und der „REALISINVEST EUROPA“ zusätzlich zu den Anforderungen nach Artikel 8 einen Anteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen im Sinne der EU-Taxonomie-Verordnung aufweist, werden Bestandsfonds wie die stark nachgefragte BGV-Fondsreihe (BGV V bis VIII) oder auch die „Themenfonds Deutschland“ (I und II) mit dem Beginn des jeweils neuen Geschäftsjahres auf Artikel 8 umgestellt.