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29.06.2024 PREOS muss bis zum 1. Juli 2024 einen Insolvenzantrag stellen

Die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG teilt mit, dass das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main gestern den Freigabeantrag der Gesellschaft zur Umsetzung der Beschlüsse der Abstimmung ohne Versammlung vom 1.Dezember bis 3. Dezember 2023 für die 7,5%-PREOS-Wandelanleihe 2019/2024 abgelehnt hat. Damit können die Beschlüsse zur Restrukturierung der PREOS-Wandelanleihe nicht wie von PREOS geplant umgesetzt werden. PREOS ist vor diesem Hintergrund gehalten, bis zum 1. Juli 2024 einen Insolvenzantrag zu stellen.



























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