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15.10.2024 Insolvenzplan der MARO: Sanierungsexperte weist auf Fristende hin

Ivo-Meinert Willrodt, Insolvenzverwalter der MARO Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen e.G. (MARO), hat das Fristende zur Einzahlung des Unterstützungskapitals bis 10. November 2024 verlängert. Bis dahin benötigt die Wohnungsbau-Genossenschaft Einzahlungen von mind. 4 Mio. Euro.

„Wir arbeiten am Insolvenzplan für die MARO. Die Einzahlungen zur Rettung der Genossenschaft müssen in den kommenden knapp vier Wochen erfolgen. Nur wenn ausreichend Kapital auf dem Treuhandkonto vorhanden ist, kann der Insolvenzplan finalisiert werden“, erklärt Ivo-Meinert Willrodt von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH.

Unterstützung nur durch Einzahlung auf das Konto

Derzeit erstellen der Insolvenzverwalter und sein Sanierungsteam um Rechtsanwältin Marlene Scheinert weiterhin den Insolvenzplan. Die Unterstützer und Förderer haben, wie vorab kommuniziert, die Aufforderung zur Einzahlung der Unterstützungsleistung erhalten. Wichtig ist: Die Unterstützung erfolgt erst durch die Einzahlung auf das Konto. Auch neue Unterstützer und Förderer können noch auf das Konto Geld einzahlen. Willrodt begrüßt das große Engagement aller Beteiligten. Auch einige Politiker helfen dem Projekt mit einer privaten Beteiligung und Zahlung. Aktuell sind Einzahlungen auf das Treuhandkonto in Höhe von rund 2,92 Millionen Euro vorhanden. Allen bisherigen Rettern und Förderern gilt der ausdrückliche Dank. Dies ist ein außerordentlicher Erfolg, zum Ziel reicht dies jedoch noch nicht. Daher hat der Insolvenzverwalter die Frist zur Einzahlung nun ausgeweitet, um den erreichten Zwischenerfolg zu sichern und damit ein gesamtes Gelingen erreicht wird.

Weitere Unterstützer sind nun dringend aufgerufen, sich aktiv an der Rettung durch Abgabe der Treuhandvereinbarung und Einzahlung zu beteiligen. Nur so können sich die intensiven Bemühungen der vergangenen Monate zur Sanierung der MARO auszahlen. Das Kernteam, insbesondere unter der Leitung von Inge Schmidt-Winkler und Christian Herzog, unterstützt sämtliche Arbeiten vertrauensvoll und mit unermüdlichem Einsatz. Ohne die motivierten Mitarbeiter wäre das bisher Erreichte so nicht möglich gewesen.

Wenn die erforderliche Summe von mind. 4 Millionen Euro zusammenkommt, reicht das Team im November den Plan beim Amtsgericht München ein. Der Neustart der „MARO 2.0“ ist, vorbehaltlich der Zustimmung der Gläubiger, für Jahresbeginn 2025 geplant. „Dafür muss der Plan in den kommenden Wochen finalisiert werden. Das heißt, wir benötigen alle Einzahlungen auf das Konto bis spätestens 10. November 2024“, betont PLUTA-Sanierungsexpertin Marlene Scheinert und ergänzt: „Falls die ausreichenden Mittel nicht zusammengetragen werden können, erleiden alle Mitglieder den Totalverlust ihrer Anteile. Dies kann nur durch zielgerichtetes gemeinsames Handeln vermieden werden. Die Zeit drängt!“

Banken unterstützen Insolvenzplan

Willrodt und Scheinert führten in den vergangenen Tagen konstruktive Gespräche mit den Banken. Sie unterstützen ebenfalls den gesamten Prozess; so ist eine Umfinanzierung von einigen Bankdarlehen erforderlich. Weitere Maßnahmen für die Genossenschaft sind laut des Insolvenzplans die vorgesehene Bestellung von Christian Herzog als neues zweites Vorstandsmitglied neben Inge Schmidt-Winkler und die Anpassung der Satzung.

Bei der Neuaufstellung und der Insolvenzplanerstellung wird das PLUTA-Team von den Rechtsanwälten Hendrik Wolfer und Dr. Lukas Herbert, beide Partner von GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB aus München, unterstützt.

Der aktuelle Stand und alle nötigen Dokumente zur Unterstützung der Genossenschaft können auch unter https://www.maro-retten.de/ abgerufen werden.

Wenn die eingeworbenen Mittel nicht ausreichen, um die Gläubiger im Wege des Insolvenzplans besser zu stellen, kann der Insolvenzplan nicht umgesetzt werden. Laut rechtlicher Vorgaben muss dann die Liquidation der Genossenschaft erfolgen. Die Gelder werden dann an die Einzahlenden erstattet.























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