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06.12.2024 Neue Ladeinfrastrukturkonzepte bei gewerblichen Immobilien

Das neue Geschäftsfeld für Photovoltaik-Parkplätze der Wi SOLAR GmbH ist seit September 2024 ausgegründet: Das Schwesterunternehmen Wi SOLAR BAU GmbH bietet nun alle Leistungen schlüsselfertig aus einer Hand an, von der Baugenehmigung über den Hochbau und den Ladeinfrastrukturausbau bis zur PV-Installation und Inbetriebnahme. Im Sommer 2024 war Wi SOLAR bereits mit dem innovativen Parkmodulsystem „Wi park & charge“ an den Markt gegangen.

„Mit der Wi SOLAR BAU können wir moderne Photovoltaik-Technologien und komplexe bauliche Lösungen zusammenführen und schlüsselfertig anbieten“, erläutert Sven Endris, Geschäftsführer der Wi SOLAR BAU. „Auf diese Weise bündeln wir alle erforderlichen baulichen und technischen Kompetenzen unter einem Dach und sichern damit reibungslose Abläufe und eine wirtschaftliche Umsetzung sowie die volle Gewährleistung für unsere Kunden.“

Die Wi SOLAR Bau entwickelt Lösungen für die Überdachung von Parkräumen mit Photovoltaik. Kern des Geschäftsfeldes ist das Parkmodulsystem „Wi park & charge“, das Parkräume ab 30 Stellplätzen mit PV-Überdachung und Ladesäulen ausstattet. Als Zwei- und Dreiparker konzipiert, können die einzelnen Parkmodule flächeneffizient eingesetzt werden. Zugleich werden mit der Serienproduktion der Module die Kosten niedrig gehalten.

Neue gesetzliche Regelungen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur und zur Überdachung von Parkplätzen mit Photovoltaik

Die Wi SOLAR BAU bietet mit Wi park & charge neue Lösungen für die zunehmende Ausrichtung von Politik und Gesellschaft auf E-Mobilität und erneuerbare Energien. Der gesetzliche Rahmen ergibt sich aus dem GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz) und aus den Pflichten zur solaren Parkraum-Überdachung in etlichen Bundesländern. Zurzeit wird das GEIG gemäß der 2024 novellierten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD - 2024/1275) verschärft. Danach muss zum Beispiel künftig bei gewerblichen Neubauten jeder fünfte Parkplatz mit einem Ladepunkt ausgestattet werden, wenn die Stellplatzverordnung mehr als fünf Parkplätze am Gebäude vorgibt. Bei Büroimmobilien gilt dies für jeden zweiten Stellplatz. Von der Regelung betroffen sind auch Bestandsbauten, wenn beispielsweise mehr als 25 Prozent der Gebäudeoberfläche saniert werden.

Darüber hinaus verlangen viele Bundesländer, dass Parkplätze von Neubauten mit mehr als 35 oder 50 Stellplätzen mit Solardächern zu überbauen sind. In Rheinland-Pfalz und Hessen gilt etwa die gewerbliche PV-Pflicht für Parkplätze ab 50 Stellplätzen, in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen ab 35 sowie in Schleswig-Holstein ab 100 Stellplätzen und ab 01.01.2025 in Niedersachsen bereits ab 25 Stellplätzen.

„Mit unserem flexiblen, nachhaltigen und ästhetischen Modulsystem „Wi park & charge“ können wir unseren gewerblichen und öffentlichen Auftraggebern eine hochfunktionale und wirtschaftliche Lösung für diese Anforderungen bieten. Und über unser neues Unternehmen Wi SOLAR BAU stellen wir eine fachgerechte, schlüsselfertige und verlässliche Umsetzung sicher“, fasst Sven Endris, Geschäftsführer der Wi SOLAR BAU, zusammen.




















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