News RSS-Feed

09.01.2025 Münchner Wohnen und Büschl zeichnen Kooperationsvereinbarung

Baustelle des neuen Quartiers an der Truderinger Straße, das durch die Büschl Unternehmensgruppe entwickelt wurde. Die Münchner Wohnen hat dort 201 Wohnungen angekauft. Fotocredit: © Jonas Nefzger
Zwei große Unternehmen der Münchner Immobilienbranche streben eine weiterhin gute Zusammenarbeit an: Die Büschl Unternehmensgruppe und die Münchner Wohnen haben eine Rahmenvereinbarung über eine Kooperation bei geeigneten Bauprojekten unterzeichnet. Die Wohnungsbaugesellschaft der Landeshauptstadt erhält dabei ein Erstankaufsrecht des geförderten Wohnraums.

Auf Basis ihrer guten Zusammenarbeit bei der Quartiersentwicklung an der Truderinger Straße, bei der die Münchner Wohnen den geförderten Wohnraum schlüsselfertig von der Büschl Unternehmensgruppe angekauft hat, möchten die beiden Unternehmen auch bei möglichen zukünftigen Bauprojekten kooperieren. Hierzu haben die Münchner Wohnen und die Büschl Unternehmensgruppe eine Vereinbarung unterzeichnet, die einen Rahmen zur Zusammenarbeit bei künftigen geeigneten Projekten bietet.

Zentraler Inhalt dieser Vereinbarung ist es, dass die Münchner Wohnen stets erste Ansprech- und Verhandlungspartnerin ist, wenn die Büschl Unternehmensgruppe neu zu errichtende geförderte Wohneinheiten auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München veräußern möchte. Diese so genannte Erstandienungspflicht bezieht sich üblicherweise auf den geförderten, förderfähigen sowie preisgedämpften Wohnungsbau im Rahmen von Bebauungsplanverfahren, aber auch bei Einzelprojekten. Wie an der Truderinger Straße würde der geförderte Wohnraum in das Eigentum der Münchner Wohnen übergehen und langfristig zu günstigen Mieten in unterschiedlichen Modellen den Münchner*innen zur Verfügung stehen. Eine Pflicht zum Ankauf besteht nicht.





















Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!