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28.08.2025 CA Immo zieht eigene Aktien ein und startet Aktienrückkaufprogramm

Auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der 38. ordentlichen Hauptversammlung hat der Vorstand der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft am 27. August 2025 beschlossen, 5.324.821 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft mit Wirkung zum heutigen Tage einzuziehen. Nach Erteilung der Zustimmung des Aufsichtsrats am 27. August 2025 erfolgte damit die Einziehung der rückerworbenen eigenen Aktien mit Wirkung zum 27. August 2025.

Durch die Einziehung von 5.324.821 Stück eigenen Aktien wurde das Grundkapital der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft mit Wirkung zum 27. August 2025 insgesamt um EUR 38.711.448,67 herabgesetzt und beträgt nunmehr EUR 735.517.568,35, zerlegt in 101.171.605 Stück nennwertlose Stückaktien (davon 4 Namensaktien und nunmehr 101.171.601 Inhaberaktien). Nach der Einziehung werden rund 5.324.821 Stück eigene Aktien gehalten, dies entspricht rund 5,26% des aktuellen Grundkapitals der Gesellschaft nach der Einziehung.

Der Vorstand der CA Immobilien Anlagen AG hat darüber hinaus heute beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der 38. ordentlichen Hauptversammlung vom 5. Mai 2025 gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein weiteres Rückkaufprogramm für eigene Aktien durchzuführen („Ermächtigung“). Das Volumen beläuft sich auf bis zu 2.023.432 Stück Aktien (dies entspricht 2,00% des derzeit aktuellen Grundkapitals der Gesellschaft, nach Einziehung von 5.324.821 eigenen Aktien). Das Aktienrückkaufprogramm sieht den Erwerb von Aktien über die Börse vor.

Die Bedingungen für diese Käufe richten sich nach der Ermächtigung. Insbesondere hat sich der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert innerhalb der Bandbreite des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung zu bewegen und darf nicht niedriger als maximal 30% unter und nicht höher als maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage liegen. Der maximale Gegenwert darf nicht höher sein als der jeweils zuletzt veröffentlichte IFRS NAV je Aktie.

Das Rückkaufprogramm beginnt frühestens am 15. September 2025 und endet spätestens am 04. November 2027. Der Rückkauf erfolgt für jeden durch den Beschluss der Hauptversammlung erlaubten Zweck. Ein generelles wesentliches Ziel ist die Steigerung des Shareholder Value.





























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