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16.09.2014 IVG-Sanierung perfekt: Amtsgericht Bonn hebt Insolvenzverfahren auf

Die Sanierung der IVG Immobilien AG ist endgültig gelungen. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens ist beendet. Den entsprechenden Beschluss hat das zuständige Amtsgericht Bonn am gestrigen Montag gefasst. Die IVG Immobilien AG kann damit wieder ohne jedwede Beschränkung agieren.

„Nach der umfassenden finanziellen und operativen Restrukturierung ist das Unternehmen wieder solide und kapitalmarktfähig aufgestellt“, erklärte Hans-Joachim Ziems, das verantwortliche Vorstandsmitglied der IVG Immobilien AG,. „Unsere Aufgabe, die Liquidation des Unternehmens zu verhindern und wieder die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zukunft zu schaffen, ist erfüllt.“

Ebenfalls am gestrigen Tag traf sich der Aufsichtsrat der IVG Immobilien AG in neuer Zusammensetzung zu seiner konstituierenden Sitzung. Die bisherigen Anteilseignervertreter hatten ihre Ämter zum 31. August 2014 niedergelegt. Auf Vorschlag des Vorstands hatte das Amtsgericht Bonn daraufhin die vakanten Positionen für die Zeit bis zur nächsten Hauptversammlung des Unternehmens neu besetzt. Zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats wurde der ehemalige Vorstandsvorsitzende der NRW.Bank, Dietmar Binkowska, gewählt.

Die IVG Immobilien AG hatte am 20. August 2013 wegen Überschuldung die Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens beantragt und durchlief im Anschluss ein Planinsolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Am 15. Juli 2014 wurde die gerichtliche Bestätigung des vom Vorstand erarbeiteten Insolvenzplans rechtskräftig. Zuvor hatten Gläubiger und Aktionäre dem Plan am 20. März 2014 mit den erforderlichen Mehrheiten zugestimmt. Im Rahmen der Sanierung wurde die Gesellschaft um rund 2,2 Milliarden Euro entschuldet und steht nach einem sogenannten Debt-to-Equity-Swap im Eigentum ehemaliger Gläubiger. Parallel zur finanziellen Restrukturierung hatte das Unternehmen eine operative Neuausrichtung vorgenommen, durch die die drei Geschäftsfelder Bestandsimmobilien, Institutional Funds und Kavernen unternehmerische Eigenständigkeit erlangten.


Hintergrund: Eckdaten des Insolvenzplanverfahrens der IVG Immobilien AG

21. Aug. 2013: Eröffnung Schutzschirmverfahren
01. Nov. 2013: Eröffnung Planinsolvenzverfahren in Eigenverwaltung
13. Dez. 2013: Erste Gläubigerversammlung (Berichtstermin) stimmt Fortführung in Eigenverwaltung zu
24. Febr. 2014: Niederlegung Insolvenzplan nach positiver Vorprüfung durch Insolvenzgericht
20. März 2014: Im Erörterungs- und Abstimmungstermin stimmen Gläubiger und Aktionäre mit den erforderlichen Mehrheiten dem Insolvenzplan zu
13. Juni 2014: Bestätigung des Insolvenzplans der IVG Immobilien AG durch das Amtsgericht Bonn (Insolvenzgericht)
11. Juli 2014: Landgericht Bonn verwirft eingelegte Rechtsmittel
15. Juli 2014: Gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplans der IVG Immobilien AG ist rechtskräftig
15. Sep. 2014: Beschluss des Amtsgerichts Bonn zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens


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