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19.01.2015 Von Poll Immobilien kooperiert mit energetrium

Seit Mai 2014 gelten die neuen Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV). Im Fokus steht dabei der Energieausweis, dessen unaufgeforderte Vorlage spätestens bei der Besichtigung von Immobilien nun zwingend vorgeschrieben ist. Der Ausweis ist zudem integraler Bestandteil jedes Exposés und muss bei Vertragsabschluss dem Käufer oder Mieter ausgehändigt werden. Ein Grund mehr für VON POLL IMMOBILIEN, sich auf diesem Sektor mit einem starken Partner zusammen zu tun. Ab sofort steht daher energetrium, das bundesweite Netzwerk unabhängiger Energieberater, den Maklern und den bundesweiten Shops der von Poll Immobilien GmbH mit ihrem Know-how zur Seite. Die Experten von energetrium bieten Kunden einen umfassenden Service von der Vor-Ort-Energieberatung über die Wirtschaftlichkeitsberechnung von Modernisierungsmaßnahmen bis zur Beantragung staatlicher Fördermittel an. Die Klienten erhalten zudem einen in jeder Hinsicht gültigen, rechtssicheren Energieausweis.

Daniel Ritter, Geschäftsführer der von Poll Immobilien GmbH, begrüßt die Zusammenarbeit mit energetrium: "Unser Unternehmen ist bekannt für seinen höchst kompetenten, diskreten und zuverlässigen Vermittlungsservice. Da ist es nur folgerichtig, dass wir auf Spezialgebieten mit ebenso professionellen Dienstleistern zusammenarbeiten. Ich bin sicher, dass sowohl die Eigentümer und Vermieter als auch die Suchkunden, die wir betreuen, von dieser Kooperation profitieren werden". Ferenc Ellermann, Vorstand der energetrium AG, ergänzt: "Unsere Unternehmen teilen eine Philosophie: Höchstmögliche Qualität und Sicherheit im Sinne des Kunden. Wir setzen bei unseren Datenerhebungen vor Ort ausschließlich Sachverständige ein, um so die Erstellung eines unkorrekten Ausweises von vorne herein auszuschließen, wie sie bei einer direkten Online-Beantragung durch den Klienten immer wieder passieren kann."

Der Energieausweis weist die energetische Qualität eines Gebäudes aus, erfasst allgemeine Gebäudedaten und stellt zudem die Ergebnisse der Bewertung über eine Effizienzklassen-Angabe zusammen. Es gibt ihn in zwei Varianten, zum einen auf Basis des berechneten Bedarfs (Bedarfsausweis), zum anderen auf Basis des Energieverbrauches vergangener Jahre (Verbrauchsausweis). Welcher Energieausweis für welches Gebäude möglich oder erforderlich ist, hängt sowohl vom Gebäude und der Anlagentechnik ab als auch von der Vorlage korrekter Verbrauchsdaten.


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