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17.04.2015 IMMOFINANZ: Kein Beschlussantrag zum Teilangebot für CA Immo

Mit ad-hoc Mitteilung vom 23. März 2015 hat die IMMOFINANZ AG ein freiwilliges öffentliches Teilangebot (§ 4 ff Übernahmegesetz) für bis zu 29% des Grundkapitals der CA Immobilien Anlagen AG angekündigt. Der Vorstand hat gestern beschlossen, in der heutigen außerordentlichen Hauptversammlung keinen Beschlussantrag zur Genehmigung dieses Teilangebots zu stellen. Das Teilangebot für Aktien der CA Immobilien Anlagen AG wird daher nicht durchgeführt.

Der Grund dafür ist, dass die ordentliche Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen AG am 28. April 2015 – auf Vorschlag von O1 Group Limited – eine Satzungsänderung beschließen soll, um die Beschlussmehrheit zur Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern von der einfachen Mehrheit auf eine 75%-Stimmenmehrheit anzuheben. Es ist wegen der 26%-Beteiligung von O1 Group Limited damit zu rechnen, dass die Satzungsänderung beschlossen wird. O1 Group Limited kann dann Abberufungen von Aufsichtsratsmitgliedern blockieren.

Vor diesem Hintergrund wird ein Teilangebot für Aktien der CA Immobilien Anlagen AG nicht für sinnvoll erachtet, weil mit der Anhebung des Quorums auf 75% kein adäquater Einfluss der IMMOFINANZ im Aufsichtsrat möglich wird.



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