20.04.2015 IMMOFINANZ: Absenkung Kontrollschwelle und zwei neue Aufsichtsräte
Die Aktionäre der IMMOFINANZ AG haben in der außerordentlichen Hauptversammlung am 17. April 2015 eine Absenkung der Kontrollschwelle (nach §22 (2) Übernahmegesetz) für ein verpflichtendes Übernahmeangebot auf 15 Prozent beschlossen. Weiters sind Horst Populorum (41) und Wolfgang Schischek (71) in den Aufsichtsrat gewählt worden. Ihr Mandat läuft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018/2019 beschließt.
Der Aufsichtsrat setzt sich somit aus sechs Kapitalvertretern zusammen (Michael Knap, Vorsitzender des Aufsichtsrats, Rudolf Fries, stellvertretender Vorsitzender, Christian Böhm, Horst Populorum, Wolfgang Schischek und Nick J.M. van Ommen). Die Maximalanzahl der von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder ist auf sechs reduziert worden.
IMMOFINANZ-CEO Eduard Zehetner bedankte sich bei den Aktionären auch in Hinblick auf das Freitagfrüh bekanntgegebene Ergebnis des Teilangebots von CA Immobilien/O1 für Aktien der IMMOFINANZ: „Die Aktionäre der IMMOFINANZ haben Weitsicht bewiesen und die Bieter ihr Ziel verfehlen lassen.“
Die Anträge für zwei weitere Satzungsänderungen – eine Erhöhung der Beschlussmehrheit zur Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern sowie eine Änderung der zulässigen Mandatsdauer bei der Ersatzwahl von Aufsichtsratsmitgliedern – erhielten nicht die erforderliche Mehrheit.
Der Aufsichtsrat setzt sich somit aus sechs Kapitalvertretern zusammen (Michael Knap, Vorsitzender des Aufsichtsrats, Rudolf Fries, stellvertretender Vorsitzender, Christian Böhm, Horst Populorum, Wolfgang Schischek und Nick J.M. van Ommen). Die Maximalanzahl der von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder ist auf sechs reduziert worden.
IMMOFINANZ-CEO Eduard Zehetner bedankte sich bei den Aktionären auch in Hinblick auf das Freitagfrüh bekanntgegebene Ergebnis des Teilangebots von CA Immobilien/O1 für Aktien der IMMOFINANZ: „Die Aktionäre der IMMOFINANZ haben Weitsicht bewiesen und die Bieter ihr Ziel verfehlen lassen.“
Die Anträge für zwei weitere Satzungsänderungen – eine Erhöhung der Beschlussmehrheit zur Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern sowie eine Änderung der zulässigen Mandatsdauer bei der Ersatzwahl von Aufsichtsratsmitgliedern – erhielten nicht die erforderliche Mehrheit.