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22.04.2015 WunderAgent schützt Vermieter vor Kosten beim Bestellerprinzip

Der Deutsche Bundesrat hat das Mietrechtsnovellierungsgesetz und das damit verbundene Bestellerprinzip in seiner Sitzung am 27. März 2015 gebilligt. Somit wird das Gesetz von Bundespräsident Joachim Gauck ausgefertigt und am 01. Juni in Kraft treten. Das Bestellerprinzip bedeutet eine Umkehr der bisherigen Provisionslast bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen. In Zukunft muss derjenige zahlen, der den Makler beauftragt hat und nicht wie heute oft üblich der Mieter. Für den Vermieter können so zusätzlich hohe Kosten entstehen, wenn er wie bisher Maklerprovisionsverträge über 2,38 Nettokaltmieten abschließt.

Die WunderAgent Gründer Andre Torkler, Matti Biskup und Weston Hankins haben es sich zur Aufgabe gemacht die Vermieter vor unnötigen Kosten zu schützen. Mit WunderAgent entscheidet jeder Vermieter selbst für welche Maklerdienstleistung er zahlen möchte und welche er lieber selbst erledigt. Vor Ort werden Vermieter bei Bedarf von einem deutschlandweiten Netzwerk von WunderAgent Mitarbeitern betreut, die die Anzeigenerstellung inklusive Fotos und Grundriss oder die Besichtigungstermine mit vorab selektierten Bewerbern übernehmen können. Sollte sich der Vermieter dafür entscheiden alle üblichen Maklerdienstleistungen von WunderAgent erledigen zu lassen, spart er immer noch 79 Prozent im Vergleich zur klassischen Maklerprovision von 2,38 Nettokaltmieten. Die Servicedienstleistungen starten bei monatlichen 4,90 € und enden bei 497,00 € inkl. MwSt für das rundum-sorglos-Paket.

Der Service nutzt die Online-Reichweite bestehender Immobilienportale für die Anzeigenveröffentlichung und fasst Besichtigungsanfragen zentral zusammen, somit bleiben dem Vermieter unzählige Anrufe und E-Mailanfragen erspart. Mietinteressenten erstellen für die Besichtigungsanfrage ein Mieterprofil auf WunderAgent, dies gibt dem Vermieter die Möglichkeit, ausschließlich die für ihn passenden Mieter zur Besichtigung einzuladen. Der Vermieter entscheidet sich lediglich zwischen den verschiedenen Vermarktungspaketen, um die WunderAgent Plattform zu nutzen. Das zeitlich unbegrenzte WunderBasis-Vermarktungspaket ist ab 4,90 € buchbar. Eine Erfolgsgarantie von mindestens 20 Besichtigungsanfragen hat der Kunde mit der Buchung des WunderPower-Vermarktungspakets, die Anzeige wird hier zusätzlich auf allen Partnerportalen wie ImmobilienScout24, Immonet und eBay Kleinanzeigen veröffentlicht.

Mitgründer und Geschäftsführer von WunderAgent André Torkler sagt über die Einführung des Bestellerprinzips: “Durch das Bestellerprinzip wird der Vermieter sich genau überlegen, ob er überhaupt einen Makler beauftragen muss und wenn ja wie viel diese Dienstleistung kosten darf. Das betrachten wir, anders als die großen Maklerverbände, als faire Änderung und große Chance für unser Unternehmen. WunderAgent, Deutschlands erster Online Immobilienmakler, betrachtet sich deshalb mit seinen individuell buchbaren und günstigen Maklerdienstleistungen als logische Konsequenz des Bestellerprinzips. Benötigt der Kunde keinerlei Hilfe bei Besichtigungsterminen oder der Anzeigenerstellung, nutzt er unsere selbsterklärende Vermarktungsplattform, um sein Objekt zu inserieren. Wir übernehmen so den Erstkontakt mit interessierten Mietern und übermitteln dem Kunden sogenannte Mieter-Profile mit allen mietrelevanten Angaben.“



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