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24.09.2015 VST BUILDING TECHNOLOGIES AG begibt Pflichtwandelanleihe

Die VST BUILDING TECHNOLOGIES AG („VST“), ein führender Anbieter von Technologielösungen im Hochbau, emittiert eine Pflichtwandelanleihe. Dies haben die heutige Hauptversammlung und der Vorstand des Unternehmens beschlossen. Die Pflichtwandelanleihe hat ein Volumen von nominal 2,5 Mio. Euro, ist mit einem Zinskupon von 8,0 Prozent p.a. ausgestattet und ist gemäß Anleihebedingungen verpflichtend Anfang Oktober 2019 in Aktien der VST BUILDING TECHNOLOGIES AG mittels vorzunehmender Kapitalerhöhung zu wandeln.

Die Zeichnung der kompletten Pflichtwandelanleihe erfolgt durch einen deutschen Investor, der bereits zu zehn Prozent Aktionär der VST BUILDING TECHNOLOGIES AG ist. Die Emission dient VST zur Reduzierung externer Verbindlichkeiten. Dergestalt wird das ausstehende Anleihevolumen der VST-Anleihe 2013/ 2019 (ISIN:DE000A1HPZD0) um nominal 2,5 Mio. auf nur noch 5 Mio. Euro vermindert.

Des Weiteren reduziert sich die jährliche Zinslast des Unternehmens durch die Begebung der Pflichtwandelanleihe, die über einen niedrigeren Zinskupon als die bestehende VST-Anleihe 2013/ 2019 verfügt. Zudem führt die Ausgestaltung der Pflichtwandelanleihe dazu, dass sie in ihrem Nominalbetrag bilanziell gem. IFRS als Eigenkapital erfasst wird, so dass die Bilanzrelationen von VST sich – bei der gleichzeitigen Reduzierung der externen Verbindlichkeiten – weiter merklich verbessern. In Verbindung mit einem durch Sondereffekte sehr deutlich profitablem ersten Halbjahr und den guten Perspektiven im 2. Halbjahr 2015 sieht sich VST für die weitere Unternehmensentwicklung gut aufgestellt. Die Zahlung der jährlichen Zinsen für die VST-Anleihe 2013/ 2019 erfolgt selbstverständlich pünktlich zum 2. Oktober 2015.




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