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11.01.2016 CA Immo beschließt weiteren Aktienrückkauf

Der Vorstand der CA Immobilien Anlagen AG hat beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der 27. ordentlichen Hauptversammlung vom 8. Mai 2014 gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein weiteres Rückkaufprogramm für eigene Aktien durchzuführen. Das Volumen beläuft sich auf bis zu eine Million Stück Aktien (dies entspricht rd. 1% des derzeit aktuellen Grundkapitals der Gesellschaft) mit einem Höchstlimit von 17,00 EUR je Aktie.

Im Übrigen hat sich der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert innerhalb der Bandbreite des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung zu bewegen und darf nicht niedriger als maximal 30% unter und nicht höher als maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsentage liegen.

Das Rückkaufprogramm beginnt frühestens am 13. Januar 2016 und endet spätestens am 7. Oktober 2016. Der Rückkauf erfolgt für jeden durch den Beschluss der Hauptversammlung erlaubten Zweck. Derzeit werden zwei Millionen eigene Aktien gehalten.



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