11.01.2016 HOCHTIEF beschließt Aktienrückkauf
Der Vorstand der HOCHTIEF Aktiengesellschaft hat beschlossen, das Aktienrückkaufprogramm fortzusetzen, das am 31. Dezember 2015 abgeschlossen wurde. Es sollen bis zu 2.780.000 Stückaktien der HOCHTIEF Aktiengesellschaft (rd. 4% des Grundkapitals) von der HOCHTIEF Aktiengesellschaft zurückgekauft werden. Der Erwerb soll über die Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel) erfolgen. Die zurückgekauften Aktien können zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 6. Mai 2015 vorgesehenen Zwecken und zu allen sonstigen aktienrechtlich zulässigen Zwecken verwendet werden.
Das Aktienrückkaufprogramm basiert auf der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 6. Mai 2015, bis zum 5. Mai 2020 Aktien in Höhe von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zurückzukaufen. Der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf hierbei den arithmetischen Mittelwert der Kurse der Stückaktien der HOCHTIEF Aktiengesellschaft in der Schlussauktion im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten 10 Börsenhandelstage vor dem Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes ohne Berücksichtigung der Erwerbsnebenkosten um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.
Der Rückkauf findet im Zeitraum zwischen dem 12. Januar 2016 und dem 30. September 2016 statt. Der Rückkauf wird durch eine von der Gesellschaft zu mandatierende Bank und in Übereinstimmung mit Art. 4 bis 6 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 durchgeführt.
Das Aktienrückkaufprogramm basiert auf der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 6. Mai 2015, bis zum 5. Mai 2020 Aktien in Höhe von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zurückzukaufen. Der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf hierbei den arithmetischen Mittelwert der Kurse der Stückaktien der HOCHTIEF Aktiengesellschaft in der Schlussauktion im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten 10 Börsenhandelstage vor dem Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes ohne Berücksichtigung der Erwerbsnebenkosten um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.
Der Rückkauf findet im Zeitraum zwischen dem 12. Januar 2016 und dem 30. September 2016 statt. Der Rückkauf wird durch eine von der Gesellschaft zu mandatierende Bank und in Übereinstimmung mit Art. 4 bis 6 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 durchgeführt.