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29.01.2016 Deutsche Wohnen: Lieber bar statt Aktien

Die Deutsche Wohnen behält sich vor, den Inhabern ihrer beiden Wandelschuldverschreibungen bei einem möglichen Kontrollwechsel einen Geldbetrag anstelle von Aktien zu zahlen. Dies erfolgt im Einklang mit den Anleihebedingungen. Die Inhaber der Schuldverschreibung wurden von der Deutsche Wohnen heute entsprechend informiert.

Die Deutsche Wohnen reagiert damit auf die jüngste Veränderung der Bedingungen des feindlichen Übernahmeangebots der Vonovia. Diese hatte die Mindestannahmeschwelle auf 44 Prozent der bei Abschluss des Angebots ausstehenden Aktien herabgesetzt. Damit versucht die Vonovia, die Kontrolle über die Deutsche Wohnen mit Hilfe der Gläubiger der Wandelanleihen zu gewinnen und sich dem Votum der Aktionäre zu entziehen.

„Wir nehmen nicht hin, dass die Vonovia das Votum der Deutsche Wohnen-Aktionäre entgegen mehrfachen eigenen Zusicherungen nicht akzeptieren will“, sagt Michael Zahn, Vorstandsvorsitzender der Deutsche Wohnen.
Die Deutsche Wohnen behält sich vor, durch Ausübung ihres Rechts auf Barzahlung anstelle der Lieferung von Aktien an die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen eine Verzerrung des Votums über den Erfolg des Angebots der Vonovia zu vermeiden. Dies erfolgt im Sinne der Aktionärsdemokratie. Dieser Schritt stellt sicher, dass Vonovia auch nach den veränderten Bedingungen mindestens 50 Prozent der Deutsche Wohnen Aktionäre von ihrer feindlichen Offerte überzeugen muss. Vorstand und Aufsichtsrat von Deutsche Wohnen gehen unverändert davon aus, dass die Mehrheit der Aktionäre das Angebot der Vonovia angesichts der unzureichenden Gegenleistung ablehnen wird.



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