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17.05.2016 Schwimmende Häuser erstmals in Deutschland nach WEG begründet

Der HELMA Ferienimmobilien GmbH ist es deutschlandweit als erstem Bauträger gelungen, schwimmende Häuser nach dem WEG (Wohnungseigentumsgesetz) zu begründen. Damit erhalten die schwimmenden Ferienhäuser im „OstseeResort Olpenitz“ ein eigenes Grundbuchblatt und sind voll finanzierbar.

Per Barlag Arnholm, geschäftsführender Gesellschafter der HELMA Ferienimmobilien GmbH: „Für diese Entscheidung mussten wir uns an das OLG Schleswig wenden, da das zuständige Grundbuchamt im Vorfeld die Begründung von Wohneigentum an schwimmenden Häusern verneint hatte.“

„Durch die Eintragung als Immobilie im Grundbuch haben wir es Investoren, egal ob Selbstnutzer oder Kapitalanleger, ermöglicht, von den gleichen Vorteile zu profitieren wie bei Ferienimmobilien auf festem Grund“, führt Arnholm weiter aus. „Da diese Häuser einmalig in Deutschland sind und ein außergewöhnliches Highlight im Konzept des ´OstseeResorts Olpenitz´ darstellen, bieten sie auch ein sehr hohes Vermietungspotenzial.“

Im „OstseeResort Olpenitz“ werden 60 schwimmende Ferienhäuser realisiert, mehrere sind bereits verkauft. Sie liegen im großen Yachthafen direkt an der Schlei und der Ostsee und werden über je rund 100 Quadratmeter Wohn- und Nutzfläche sowie einen eigenen Bootsliege- und Pkw-Stellplatz verfügen. Die Ausstattung der Häuser umfasst Einbauküche, Luft-Wasser-Wärme-Pumpe, Fußbodenbeläge, hochwertige Sanitärkeramik, Bootsliegeplatz direkt am Haus, Pkw-Stellplatz und optional Sauna.

„Die Lage zwischen der Schlei und der Ostsee ist an der gesamten Ostseeküste Deutschlands einzigartig. So werden die schwimmenden Häuser inklusive Bootsliegeplatz nicht nur über einen ´Ostseezugang´ verfügen, sondern die Marina bietet den Nutzern darüber hinaus eine hervorragende Infrastruktur“, so Arnholm abschließend.






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