01.11.2016 Immo Perfekt: BaFin ordnet Abwicklung Einlagen-/Kreditgeschäft an
Die BaFin hat der Immo Perfekt AG aus München mit Bescheid vom 10. Oktober 2016 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln. Außerdem hat die Gesellschaft das durch die Gewährung von Gelddarlehen unerlaubt betriebene Kreditgeschäft abzuwickeln, und zwar unter Berücksichtigung der Vereinbarungen, die sie mit den Darlehensnehmern geschlossen hat.
Die Immo Perfekt AG nimmt auf der Grundlage von Darlehensverträgen unbedingt rückzahlbare Gelder an. Hierdurch betreibt sie das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Gelder unbar per Überweisung unverzüglich und vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.
Die Immo Perfekt AG betreibt außerdem durch die Gewährung von Gelddarlehen unerlaubt das Kreditgeschäft. Die Darlehen hat sie in der Weise zurückzuführen, die nach den Verträgen die schnellstmögliche ist.
Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Die Immo Perfekt AG nimmt auf der Grundlage von Darlehensverträgen unbedingt rückzahlbare Gelder an. Hierdurch betreibt sie das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Gelder unbar per Überweisung unverzüglich und vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.
Die Immo Perfekt AG betreibt außerdem durch die Gewährung von Gelddarlehen unerlaubt das Kreditgeschäft. Die Darlehen hat sie in der Weise zurückzuführen, die nach den Verträgen die schnellstmögliche ist.
Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.