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13.08.2018 Barabfindung für Minderheitsaktionäre von BUWOG festgesetzt

Die BUWOG AG gibt bekannt, dass der Vorstand der BUWOG gemeinsam mit der Vonovia SE als Hauptgesellschafterin der BUWOG im Rahmen des eingeleiteten Gesellschafter-Ausschlussverfahrens die angemessene Barabfindung für die auszuschließenden Minderheitsaktionäre von BUWOG mit EUR 29,05 je Aktie festgesetzt hat.

Vonovia und der Vorstand von BUWOG haben heute darüber hinaus den gemeinsamen Bericht gemäß § 3 Abs 1 Gesellschafter-Ausschlussgesetz beschlossen.

Die Richtigkeit des gemeinsamen Berichts und die Angemessenheit der Barabfindung unterliegen noch einer Prüfung durch die Grant Thornton Unitreu GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft als gerichtlich bestellter sachverständiger Prüfer.

Die ordentliche Hauptversammlung von BUWOG, auf der unter anderem die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptgesellschafter beschlossen werden soll, wird voraussichtlich am 2. Oktober 2018 stattfinden.







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