07.11.2018 Hans im Glück und Peter Pane haben sich einvernehmlich geeinigt
Überraschend haben die Hans im Glück Franchise GmbH und die Paniceus Gastro Systemzentrale als Betreiberin der Peter-Pane-Restaurants mit Zustimmung ihrer Gesellschafter alle Rechtsstreitigkeiten einvernehmlich beigelegt. Damit können sich beide Systemgastronomie-Unternehmen voll auf ihr weiteres erfolgreiches Wachstum konzentrieren.
Nach der gegenseitigen Aufkündigung des Franchisevertrages zwischen Hans im Glück und Paniceus gab es mehrere Prozesse vor Gericht.
Hierbei ging es vor allem um Schadenersatzforderungen und Markenschutz. Diese Streitigkeiten sind zwischen den Parteien in einer außergerichtlichen Einigung abschließend geklärt worden. Offene Forderungen verbleiben nach dieser Einigung nicht mehr. Sowohl Hans im Glück als auch Peter Pane können mit den bestehenden Konzepten weitergeführt werden.
Über den Inhalt des Vergleiches haben beide Parteien Stillschweigen vereinbart, lassen aber verlauten, dass die Verhandlungen zum Vergleich beiderseits sehr kooperativ und auf Augenhöhe geführt wurden.
Nach der gegenseitigen Aufkündigung des Franchisevertrages zwischen Hans im Glück und Paniceus gab es mehrere Prozesse vor Gericht.
Hierbei ging es vor allem um Schadenersatzforderungen und Markenschutz. Diese Streitigkeiten sind zwischen den Parteien in einer außergerichtlichen Einigung abschließend geklärt worden. Offene Forderungen verbleiben nach dieser Einigung nicht mehr. Sowohl Hans im Glück als auch Peter Pane können mit den bestehenden Konzepten weitergeführt werden.
Über den Inhalt des Vergleiches haben beide Parteien Stillschweigen vereinbart, lassen aber verlauten, dass die Verhandlungen zum Vergleich beiderseits sehr kooperativ und auf Augenhöhe geführt wurden.