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28.02.2020 CA Immo verklagt Österreich und Kärnten auf Schadenersatz

CA Immo hat heute den Beschluss gefasst, eine Schadenersatzklage gegen die Republik Österreich und das Land Kärnten aufgrund rechtswidriger und schuldhaft parteilicher Beeinflussung des Bestbieterverfahrens im Rahmen der Privatisierung der Bundeswohnbaugesellschaften 2004 und des unrechtmäßigen Nichtzuschlags einzubringen. Das Land Kärnten ist mitbeklagt, da sich aus dem anhängigen BUWOG-Strafverfahren gegen den ehemaligen Finanzminister Grasser sowie die Herren Meischberger, Plech und Hochegger (insbesondere wegen Untreue und verbotener Geschenkannahme durch Beamte) Hinweise ergeben haben, dass auch Amtsträger des Landes Kärnten einen Vertraulichkeitsbruch zu verantworten haben.

Die im ATX der Wiener Börse notierte CA Immo wurde durch eine unrechtmäßige Beeinflussung des Bieterverfahrens massiv geschädigt. Um den daraus erwachsenen Schaden geltend zu machen, wird das Unternehmen zunächst eine Teilklage über vorerst 1 Mio. € vom Gesamtschaden in Höhe von 1,9 Mrd. € einbringen.

Aus Sicht der CA Immo lässt die Gesamtschau der Verfahrensergebnisse nunmehr den Schluss zu, dass Amtsträger der Republik Österreich und des Landes Kärnten den Privatisierungsprozess unrechtmäßig beeinflusst haben.
Da überdies die Schadenersatzansprüche der CA Immo unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung der Angeklagten im Rahmen des BUWOG-Strafverfahrens bestehen und die Klage schon jetzt mit Aussicht auf Erfolg eingebracht werden kann, gibt es keine Notwendigkeit, den Ausgang des laufenden Strafverfahrens abzuwarten.

CA Immo hat seit Jänner 2018 mehrere Anfragen für Gespräche mit Entscheidungsträgern der Republik Österreich und des Landes Kärnten gestellt. Trotz der gebotenen Sparsamkeit im Umgang mit öffentlichen Geldern war weder die Republik Österreich noch das Land Kärnten bisher zu offiziellen inhaltlichen Gesprächen zur außergerichtlichen Klärung der Ansprüche und dem Abschluss einer Prozessvereinbarung bereit. Die nun beschlossene Teilklage in Höhe von einer Mio. € ist ein nochmaliges Angebot an die Republik Österreich und das Land Kärnten, eine Prozessvereinbarung abzuschließen und damit ein steuergeldschonendes Musterverfahren zu führen.







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