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12.04.2012 CBRE veröffentlicht Debt Advisory View Point zur Insolvenzrechtsreform

Die Business Line Real Estate Finance des Immobilienberatungsunternehmens CBRE veröffentlicht zusammen mit der Rechtsanwaltskanzlei Paul Hastings (Europe) LLP in Frankfurt am Main den aktuellen View Point Debt Advisory Market Insights und beleuchtet darin die Chancen und Risiken für die Immobilienfinanzierung aufgrund der zum 1. März 2012 in Kraft getretenen neuen Stufe der Insolvenzrechtsreform.

Zu den Kernaussagen des Berichts gehören:

- Der Einfluss der Gläubiger auf die Auswahl des vorläufigen Insolvenzverwalters wird durch die nächste Stufe der Insolvenzrechtsreform deutlich steigen und in bestimmten Fällen bindend für das Insolvenzgericht sein.

- Das bisher kaum praktizierte Insolvenzplanverfahren wird deutlich gestärkt. Gesellschafter, die bisher in der Lage waren, Sanierungen durch Insolvenzplanverfahren in ihrer Stellung als Gesellschafter zu blockieren, werden nunmehr in den Insolvenzplan als Gläubiger mit einbezogen und können so überstimmt werden.

- Ferner wird es möglich sein, direkt in Rechte von Gesellschaftern und bestimmten Gläubigergruppen (insbesondere auch für nachrangige und/oder ungesicherte Gläubiger, die ebenfalls "out of the money" sind) einzugreifen, wenn der Nachweis gelingt, dass diese Personen durch den Insolvenzplan nicht schlechter gestellt werden als im Falle einer Liquidation der insolventen Gesellschaft.

- Darüber hinaus wird das Institut des debt-to-equity swaps im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens gesetzlich kodifiziert, im Rahmen dessen Forderungen von Gläubigern in Eigenkapital umgewandelt werden können, ohne dass so eine spätere (Differenz-)Haftung auf die Werthaltigkeit der Einlage droht, nachdem das Insolvenzgericht dem Insolvenzplan zugestimmt hat.

Dirk Richolt, Head of Real Estate Finance bei CBRE in Deutschland: „Die vorgenommenen Änderungen durch die am 1. März 2012 in Kraft getretene Insolvenzrechtsreform lassen den deutlichen Willen des Gesetzgebers erkennen, das deutsche Restrukturierungsumfeld grundlegend zu ändern und sanierungs- und gläubigerfreundlicher zu machen.“

Dr. Christopher Wolff, Office Chair des Frankfurter Büros von Paul Hastings, zur Reform: „Wesentlich wird – über den reinen Gesetzlaut hinaus – durch die Reform das Recht der gesicherten Gläubiger gestärkt und mehr an internationale Standards angepasst, nicht nur durch deren neugeschaffenen Einfluss bei der Benennung des vorläufigen Insolvenzverwalters in gewissen (großvolumigen) Fallgruppen – sondern auch in Hinblick auf das Zurückstutzen von Verhinderungs- und Blockierungsrechten von Gläubigergruppen, die wirtschaftlich gesehen eigentlich keine Teilhabe an der Insolvenzmasse mehr haben, sondern allein eine Lästigkeitsprämie (sogenannter nuisance value) besitzen. Für alle Stakeholder im Insolvenzverfahren hat sich die Rechtslage wesentlich geändert und so neue Chancen und Opportunitäten mit sich gebracht.“

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