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01.11.2012 Grod Hotel GmbH als Eigentümerin des InterContinental Hamburg von finanzierender Bank in Konkurs gezwungen

Die Grod Hotel GmbH mit Sitz in Zug (Schweiz) und Eigentümerin der Hotelimmobilie des InterContinental Hotels Hamburg hat gestern beim zuständigen Gericht in Zug (Schweiz) einen Konkursantrag gestellt. Dem Antrag wurde stattgegeben. Marc Arand, seit dem Jahr 2010 Geschäftsführer der Grod Hotel GmbH, erläuterte: „Zu unserem großen Bedauern mussten wir einen beim Kantonsgericht in Zug eingereichten Sanierungsplan zurückziehen und stattdessen einen Konkursantrag stellen, da unser großer Hamburger Bankenpartner eine seit 2010 bestehende Restrukturierungsvereinbarung überraschend und aus unserer Sicht unbegründet aufgehoben und daraufhin relevante Geschäftskonten für den laufenden Betrieb des Hotels eingefroren hat. Zu diesem Zeitpunkt steht der Geschäftsbetrieb des Traditionshauses an der Außenalster mit seinen 140 Mitarbeitern in Frage. Das Konkursamt in Zug wird grundsätzlich über die Fortführung entscheiden.“

Die Grod Hotel GmbH wurde 2010 im Rahmen eines sogenannten Rettungserwerbes von den finanzierenden Banken mit dem Ziel übernommen, das InterContinental Hamburg zu restrukturieren, modernisieren und eine nachhaltige Neupositionierung zu erzielen. Dieses Vorhaben sollte durch eine Restrukturierungsvereinbarung mit den Banken aus dem operativen Geschäft finanziert werden. Aufgrund unerwarteter Mehrkosten der notwendigen Modernisierungsmaßnahmen hatte die Grod Hotel GmbH zur Sicherstellung der Betriebsfortführung am 23. Oktober 2012 am Sitz der Gesellschaft in der Schweiz eine sog. Nachlassstundung beantragt, die mit dem deutschen „Schutzschirmverfahren“ vergleichbar ist. Dieser Schutzschirm sollte rechtssichere Rahmenbedingungen für alle Beteiligten schaffen, um die Finanzierung der Mehrkosten der Modernisierung planen zu können. Noch bevor das Schutzschirmverfahren bewilligt werden konnte, kündigte eine der finanzierenden Banken die seit 2010 bestehende Restrukturierungsvereinbarung und fror alle Geschäftskonten ein – weshalb die Fortführung des Hotelbetriebs außerhalb eines Konkursverfahrens faktisch nicht mehr möglich ist. Nicht zuletzt aufgrund der exklusiven Lage an der Hamburger Außenalster, der langen Tradition des Hauses und des operativ profitablen Geschäftsbetriebs war bis zuletzt von einer Einigung ausgegangen worden. Die Eckpunkte des bereits erarbeiteten und eingereichten Sanierungsplans sahen einen Restrukturierungsbeitrag der finanzierenden Banken durch die Reduzierung der Kreditverbindlichkeiten vor. Darüber hinaus sollte ein neuer Investor für das Traditionshaus gefunden werden, um gemeinsam mit dem Hotel Manager umfassende Modernisierungsmaßnahmen umzusetzen. So sollte die Modernisierung deutlich beschleunigt werden. Vorgesehen war folglich eine rein finanzielle Restrukturierung – Beiträge von anderen Beteiligten, wie beispielsweise von den Mitarbeitern, Lieferanten etc., waren im Rahmen des Sanierungskonzepts nicht vorgesehen.

In den Wochen vor dem Antrag auf Schutzschirmverfahren hatte die in Rede stehende Bank unerwartet jeden konstruktiven Dialog verhindert und unter anderem auch Gesprächsangebote der anderen Finanzierungspartner der Grod Hotel GmbH nicht zureichend wahrgenommen. Eine Erklärung der Bank über ihre Motive liegt nicht vor. Marc Arand ergänzt: „Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum man verfügbare effektive Instrumente wie das Schutzschirmverfahren als Alternative zu einem Konkurs blockiert. Mit dem Schutzschirmverfahren hätten als sanierungsfreundliches Verfahren voraussichtlich günstigere Resultate für die Gläubiger erzielt werden können. Immerhin geht es hier auch um 140 Arbeitsplätze in Hamburg.“


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