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19.11.2012 BAG: Gehen Arbeitsverhältnisse beim Immobilienkauf auf den Käufer über

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich dagegen entschieden. Der Erwerber einer Immobilie übernimmt bei deren Kauf nicht die Arbeitsverhältnisse einer mit der Verwaltung des Grundstücks beauftragten KG. Ein als technisch-kaufmännischer Sachbearbeiter tätiger Arbeitnehmer hatte die gegenteilige Auffassung vertreten. Er war bei einer KG beschäftigt, deren einziges Betätigungsfeld die Verwaltung des ihr gehörenden Büro- und Geschäftshauses war, das später verkauft wurde. Nach dem Verkauf des Grundstücks wurde die KG liquidiert. Der Kläger meint, das Arbeitsverhältnis sei auf die Erwerberin übergegangen. Das BAG verneint, denn die verwaltete Immobilie sei lediglich Objekt der Verwaltungstätigkeit gewesen, nicht aber Betriebsteil im Sinne des § 613a BGB.

Rechtsanwältin Susanne Tank, Kanzlei bethgeundpartner | immobilienanwälte, Hannover
BAG, Urteil vom 15. November 2012, 8 AZR 683/11


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