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12.12.2012 WGF AG stellt Antrag auf Eigenverwaltung

Die WGF AG hat ihren Jahresabschluss für 2011 mit einem Bilanzverlust von ca. 71,3 Millionen Euro vorgelegt. Er kann ab heute auf der Website der WGF AG heruntergeladen werden. Der Jahresverlust ergibt sich im Wesentlichen durch strategische Desinvestments und bilanztechnische Maßnahmen, insbesondere Abschreibungen auf das Anlagevermögen. Es wurden konservative Wertberichtigungen auf die Beteiligungen und die Forderungen an verbundene Unternehmen für die Jahre 2011 und 2012 vorgenommen. Die Immobilienbestände werden seit 2010 aus steuerlichen Gründen in den zur WGF AG gehörenden Objektgesellschaften gehalten. Die verantwortliche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat im Rahmen des Jahresabschlusses nicht mehr die von unabhängigen Sachverständigen erstellten, langfristig realistischen Wertgutachten, sondern realisierte Verkaufspreise aus Verkäufen in einer schwierigen Marktsituation als Basis für die Neubewertung des Immobilienbestandes der WGF AG in den Objektgesellschaften zu Grunde gelegt. Die Abschreibungen sind auch durch die notwendige Neuausrichtung der WGF AG, die Änderung der Finanzierungsstruktur und die damit verbundenen strategischen und situationsbedingten Desinvestments entstanden.

Im Interesse der Anleger hat der Vorstand beschlossen, aufgrund des Verlustes einen Antrag auf Eigenverwaltung gemäß §§ 270, 270 a der Insolvenzordnung (InsO) zu stellen. Ziel ist es, die Bevorzugung von Einzelinteressen zu vermeiden und zu verhindern, dass die Immobiliensubstanz der WGF AG durch Bedienung kurzfristiger Interessen (z.B. mit Notverkäufen werthaltiger Immobilien) beschädigt wird. Es geht darum, die vorhandenen Immobilienwerte im Interesse der Anleger und des Unternehmens zu schützen. Die Rückzahlung der am 14.12.2012 fälligen Anleihe WGFH06 (Emissionsvolumen 50 Mio.€) mit einem Gesamtvolumen von 43 Mio. Euro wird bis auf weiteres ausgesetzt.

Der Aufsichtsrat hat dem Vorstand der WGF AG in seiner Sitzung am 7.12.2012 trotz der schwierigen Lage ausdrücklich sein Vertrauen ausgesprochen. Die Entwicklung sei im Wesentlichen marktbedingt. Hinzugekommen sei Mitte 2011 durch ungerechtfertigte Mediendarstellungen ein Reputationsschaden, der die durch zwei Banken bereits zugesagte Platzierung von Genussscheinen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis stoppte. Der Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Hans-Peter Schwintowski sieht gemeinsam mit allen AR-Mitgliedern klare Chancen für eine Sanierung des Unternehmens, da das Geschäftsmodell der WGF AG insbesondere mit der Neuausrichtung als Projektentwickler weiterhin stimmig sei: Die Wertschöpfung bei Immobilien durch Neubau und/oder Revitalisierung, Weiterentwicklung und gewinnbringenden Verkauf an Investoren.

Erläuterung der Verfahrens der Eigenverwaltung gem. §§ 270, 270 a InsO
Im Unterschied zu einer klassischen Insolvenz übernimmt bei einem Verfahren gemäß §§ 270, 270 a kein Insolvenzverwalter die Sanierung, sondern der Vorstand selbst in Zusammenarbeit mit einem vom Gericht bestellten Sachwalter. Im Rahmen einer gerichtlichen Überwachung betreibt das Unternehmen in Eigenverwaltung die Sanierung mit der Folge, dass Einzelvollstreckungen für diesen Zeitraum unzulässig sind. Der Insolvenzantrag dient dem allgemeinen Ziel, die Gläubiger gemeinschaftlich bestmöglich zu befriedigen. Die Eigenverwaltung wird durch das Gericht angeordnet. Nachdem ein entsprechender Antrag gestellt worden ist wird ein sogenannter Sachwalter bestellt, der die Tätigkeit der Eigenverwaltung nach Maßgabe der Regeln der Insolvenzordnung überwacht. In diesem Zusammenhang hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 7. Dezember beschlossen, Herrn Rechtsanwalt Bernd Depping zum weiteren Mitglied des Vorstandes zur Unterstützung der Eigenverwaltung zu bestellen. Herr Depping verfügt über umfassende Erfahrung auch bei der gerichtlich veranlassten Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen und hat unter anderem auch Verfahren in Eigenverwaltung erfolgreich begleitet.

Strategische Neuausrichtung
Die WGF AG erarbeitet mit Unterstützung einer renommierten Unternehmensberatung im Rahmen des Insolvenzverfahrens ein Sanierungskonzept, das die bereits begonnene Neuausrichtung des Unternehmens als Projektentwickler erfolgversprechend auf eine langfristig solide Basis stellt. Der bisherige Geschäftsbereich Immobilienhandel wird durch den Bereich Projektentwicklung für institutionelle Investoren und Family Offices abgelöst.

Die WGF hat im Markt eine besonders hohe Kompetenz als Projektentwickler. Mit ihrem Tochterunternehmen Ilse Bau und Planung GmbH hat die WGF-Gruppe bereits in der Vergangenheit erfolgreiche Projektentwicklungen realisiert bzw. gestartet. Beispiele sind die Revitalisierung des Elb-Hof in Frankfurt (Hotel Holiday Inn Express mit 20jährigem Mietvertrag) oder das Wohnungsbauprojekt „La Vie“ (360 Wohneinheiten in bester Lage Prenzlauer Berg) für einen institutionellen Investor in Berlin. Projekte von ca. 1,1 Milliarden Euro sind zudem in Arbeit bzw. in Verhandlung mit interessierten Kooperationspartnern.

Da die Ilse Bau und Planung GmbH nicht betroffen ist, kann auch in der Sanierungsphase der WGF AG planmäßig und ohne jede Einschränkung weiter entwickelt und gebaut werden. Auch die Finanzierung ist gesichert. Auf dieser Basis wird ein erfolgversprechendes Sanierungskonzept entwickelt, das zur bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger führen wird.

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