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02.12.2022 Quo Vadis Landmark: Was passiert mit dem Schönefeld Tower?

Visualisierung des Schönefeld Towers. Fotocredit: TAMAX Projektentwicklung GmbH
Am 06.03.2019 wurde durch die Schönefelder Gemeindevertreter mit 16 JA, 2 Nein und 2 Enthaltungen der Beschluss 15/2019 gefasst. Mit diesem Beschluss hatte die Gemeinde Schönefeld den Startschuss zum B-Planänderungsverfahren für die Errichtung des „Schönefeld Towers“ gegeben.

Der Schönefeld Tower sollte mit ca. 110 Metern das höchste Gebäude Brandenburgs direkt an der Landesgrenze Berlin-Brandenburg und somit zum Wahrzeichen der Gemeinde Schönefeld sowie die Landmarke für die gesamte Airport Region werden. Das öffentliche Interesse war damals groß.

Die TAMAX Unternehmensgruppe hat, als Initiator und Investor des Projektes, sämtliche im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages mit der Gemeinde vereinbarten Leistungen für die Durchführung des Bebauungsplanänderungsverfahrens erbracht und das Grundstück - auf dem bereits eine Bebauung einem Mischquartier mit bis zu 42.000 m² BGF planungsrechtlich zulässig ist - für die geänderte Bebauung mit dem Schönefeld Tower über mehrere Jahre vorgehalten. Dieses in der Annahme, dass sich die Gemeinde Schönefeld an ihre eigenen Beschlüsse und städtebauliche Verträge hält und das Planungsziel zielstrebig umsetzen möchte.

Doch seit den Amtsantritten des Bürgermeisters Hentschel und der Baudezernentin Szepan wird das Bebauungsplanverfahren für den Schönefeld Tower im Prinzip nicht mehr vorangetrieben. Auch mehrfache Kontaktanfragen und Hilfsangebote in Richtung des Bürgermeisters und der Baudezernentin, die dazu dienen sollten dem Planänderungsverfahren Fortgang zu bescheren, blieben bis zum heutigen Tage im praktisch unbeantwortet.

Stattdessen erhielt TAMAX im März des Jahres 2022 ein Rundschreiben mit dem die Gemeinde die Grundstückseigentümer im Bereich Schönefeld darüber informierte, dass sie die Durchführung eines Städtebaulichen Wettbewerbs für das gesamte Entwicklungsgebiet plane. Dieses jedoch ohne konkrete Aussage darüber, welche Grundstücke in dieses Entwicklungsgebiet einbezogen würden, welche Anforderungen an das Wettbewerbsverfahren gestellt werden, welche Ziele damit insgesamt verfolgt werden und wie diese mit und durch die künftig betroffenen Grundstückseigentümer einmal umgesetzt werden sollen.

Dieses Wettbewerbsverfahren ist unter dem kompletten Ausschluss der Öffentlichkeit und sämtlicher Grundstückseigentümer durchgeführt worden, mit Präsentation der Ergebnisse am 26. August 2022 und verbunden mit der Information, dass das Wettbewerbsergebnis und die daraus hervorgehenden städtebaulichen Planungsziele die Grundlage für die Durchführung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme darstellen sollen. Die wiederum stellt das schärfste Schwert des öffentlichen Planungsrechts dar mit dem eine Gemeinde den Grundstückseigentümern die freie Verfügungsgewalt über ihr Grundeigentum partiell entziehen, ihnen die Überplanung und Bebauung ihrer Grundstücke praktisch diktieren und sie im Extremfall sogar enteignen kann.

Zur großen Verwunderung von TAMAX ist das Grundstück für das nach wie vor die Beschlüsse für die Durchführung des Bebauungsplanänderungsverfahrens für den Schönefeld Tower Bestand haben, plötzlich nicht mehr mit der markanten Landmarke am Ein- beziehungsweise Ausgangstor der Airport Region beplant, sondern lediglich mit ein paar zusammenhangslos gruppierten Gebäudewürfeln ohne erkennbaren städtebaulichen Mehrwert. Auf diese Weise hat die Gemeinde TAMAX nun wissen lassen, dass sich die Gemeinde an die Beschlüsse und den städtebaulichen Vertrag von 2019 praktisch nicht mehr gebunden fühlt und die in diesem Zusammenhang von TAMAX getätigten Investitionen umsonst waren.

Hinzu kommt der Umstand, dass man auch eine von TAMAX im August 2022 eingereichte Bauvoranfrage für die Bebauung des Grundstücks nach dem bereits bestehenden Bebauungsplan zurückgestellt hat, womit das Unternehmen auch an der Ausübung seiner bereits bestehenden Planungs- und Baurechte gehindert wird, was in Anbetracht eines geplanten Gesamtinvestitionsvolumens in Höhe von 150 MEUR noch zu erheblichen Schadensersatzansprüchen des Investors führen kann, sofern sich im Nachgang herausstellen würde, dass die vor wenigen Tagen beschiedene Rückstellung des Baugesuchs unzulässig war.

Als Zwischenergebnis der bisherigen Causa ist festzuhalten, dass vonseiten des Bürgermeisters und seiner Baudezernentin gerade alles dafür getan wird, das Grundvertrauen aller Grundstückseigentümer und Investoren in die Gemeinde Schönefeld, für viele Jahre komplett zu zerstören. Dabei wäre dieses Grundvertrauen enorm wichtig, für eine erfolgreiche und geordnete und vor allen Dingen auch zeitnahe und ringend gebotene städtebauliche Entwicklung der Flughafenregion Schönefeld.

Sollte der Prozess zur Durchführung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme so weitergeführt werden wie bisher, sollte es niemanden in der Region Berlin-Brandenburg oder auch deutschlandweit wundern, wenn auf den fast 25-jährigen Planungs- und Bauprozess des Flughafens nun nochmals ein 25-jähriger Planungs- und Bauprozess für die städtebauliche Entwicklung des Bereichs Schönefeld Nord folgt.

Es wird dann nämlich zu erwarten sein, dass die von einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme negativ betroffenen Eigentümer und Investoren, mit den ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln gegen rechtlich unzulässige Eingriffe in die grundgesetzlich geschützte Eigentumsverfügungsgewalt ihrer Grundstücke zur Wehr setzen werden, was jahrzehntelange Rechtsstreitigkeiten über die damit verbundenen Fragen nach sich ziehen kann.

Wie man auf diese Weise in der Region Berlin-Brandenburg die mit dem Städtebau möglichen und dringend erforderlichen Leistungsbeiträge für den Klimaschutz, die soziale Wohnraumversorgung oder auch die Wirtschaftsförderung in absehbarer Zeit realisieren möchte, bleibt völlig schleierhaft. Und die prosperierende Airport Region als wirtschaftliches Zugpferd Brandenburgs bis auf Weiteres ein Luftschloss.

Deshalb blickt die Region mit Spannung auf die Gemeindevertreterversammlung am 07.12.22, in der die Gemeindevertreter eine möglicherweise folgenschwere Entscheidung nicht nur über die Zukunft der Gemeinde Schönefeld, sondern des gesamten Landes Brandenburg treffen könnten.

(Ungekürzte Original-Pressemitteilung, Quelle: TAMAX Projektentwicklung GmbH)






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