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13.08.2015 Planungsrecht für Bürohauskomplex auf der Marieninsel in Frankfurt

Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nummer 913 „Taunusanlage 9 bis 11“ gefasst. Damit werden die planungsrechtlichen Grundlagen für einen Gebäudekomplex auf dem Areal der sogenannten „Marieninsel“ geschaffen. Rechtskraft erlangt der Bebauungsplan nach entsprechendem Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung und der Veröffentlichung im Amtsblatt. „Mit dem Bebauungsplan ermöglichen wir nicht nur den Bürohochhauskomplex, sondern wir verbessern auch die Innenentwicklung zwischen Bankenviertel, Mainzer Landstraße und Taunusanlage“, sagt Bürgermeister Olaf Cunitz. „Zudem wird der Straßenraum der Marienstraße erweitert, mit einem höheren Grünanteil ausgestattet und attraktiver gestaltet. Vor Ort entsteht eine neue Kita und der Investor hat sich in einem städtebaulichen Vertrag verpflichtet, 10.000 Quadratmeter frei finanzierten und 5.000 Quadratmeter geförderten Wohnungsbau zu errichten. Das macht das Projekt zu einem großen städtebaulichen Gewinn für die Stadt Frankfurt.“

Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Rand des Bahnhofsviertels und wird durch die Taunusanlage von den Wallanlagen getrennt. Der südliche Bereich wird von dem Hochhaus Taunusanlage 8 und dem überbauten Umspannwerk der Mainova an der Marienstraße eingenommen. Westlich grenzen moderne Bürogebäude und eine Gründerzeitvilla an. Das Gebiet ist heute fast vollständig bebaut. Die bestehenden Gebäude an der Taunusanlage 9 und 10 sollen abgerissen und neu bebaut werden. Das ertüchtigte Hochhaus Taunusanlage 11 soll im Bestand mit einer Höhe von 75 Metern planungsrechtlich gesichert werden und an der Mainzer Landstraße Erweiterungsmöglichkeiten erhalten.

Das Gebiet wird planungsrechtlich als sogenanntes Kerngebiet (MK) festgesetzt, in dem vorwiegend zentrale Einrichtungen der Wirtschaft und der Verwaltung, Handelsbetriebe, Gastronomie sowie Wohnungen angesiedelt werden können. Die zulässigen Gebäudehöhen variieren zwischen circa 41 Metern an der Mainzer Landstraße und circa 155 Metern an der Taunusanlage. Vereinbart wurde, dass die Investoren eine Kindertagesstätte von etwa 1.100 Quadratmetern und einer angrenzenden Freifläche von rund 400 Quadratmetern errichten, zur Aufwertung der Wallanlagen beitragen und 15.000 Quadratmeter neuen Wohnraum im Bahnhofsviertel errichten. Dies entspricht der Regelung im Hochhaus-Entwicklungsplan, bei Büro-Vorhaben immer einen Wohnanteil von mindestens 30 Prozent der Bruttogeschossfläche oberhalb der Hochhausgrenze zu verlangen.

Bereits im September 2013 hatte das Unternehmen Hochtief Projektentwicklung GmbH ein konkurrierendes Architektenauswahl-Verfahren durchgeführt, aus dem der Entwurf der Architekten Thomas Müller, Ivan Reimann aus Berlin als Sieger hervorging. Das städtebauliche Konzept beinhaltet ein rund 150 Meter hohes Hochhaus, das sich mit der breiten Gebäudeseite zur Taunusanlage hin orientiert und die Bauflucht der Taunusanlage 11 aufnimmt. Ein Sockelgebäude von sechs bis acht Vollgeschossen entlang der Marienstraße soll in der Weiterführung zur Mainzer Landstraße durch ein 10-geschossiges Gebäude akzentuiert werden und den Blockrand schließen, außer an der westlichen Marienstraße. Hier ist ein öffentlicher baumbestandener Platz vorgesehen, der durch öffentliche Nutzungen im Erdgeschoss – wie ein Café oder einen anderen Gastronomiebetrieb – belebt werden soll.
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