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19.04.2017 Rée Carré in Offenburg wird von OFB wie geplant gebaut

Gestern wurde vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) die Gültigkeit des Bebauungsplans "Nördliche Innenstadt – Unionrampe, südlicher Teil" in Offenburg festgestellt und die am 11. Mai 2015 eingereichte Normenkontrollklage abgewiesen. Am 4. April 2017 hatte die mündliche Anhörung hierzu stattgefunden. Die Antragsteller hofften, das Projekt unter anderem aufgrund von angeblich fehlerhaft ermittelten Verkehrsströmen, unzulässiger Verkaufsflächenbegrenzungen und wegen Befangenheit der Oberbürgermeisterin Offenburgs, Edith Schreiner, stoppen zu können. Das Gericht folgte keinem der Anträge, die Revision des Urteils wurde nicht zugelassen.

Der Bebauungsplan in der Offenburger Innenstadt weist neben einem Gewerbegebiet ein Sondergebiet "SO Einkaufsquartier" mit einer Gesamtverkaufsfläche von 12.000 Quadratmetern und Verkaufsflächenobergrenzen für unterschiedliche Sortimentsgruppen aus. Im Rahmen der Projektentwicklung Rée Carré entsteht hier bis zum 1. Halbjahr 2019 ein Handelsquartier, das mit einem Mix aus namhaften Filialisten und regionalen Einzelhändlern zum Shoppen einlädt und das innerstädtische Angebot ergänzt. Ein kulinarisch abwechslungsreiches Gastronomieangebot und ca. 20 geplante Mietwohnungen runden die Vielfalt des innerstädtischen, belebten Quartiers ab.

Jürgen D. Hege, Leiter Projektentwicklung der OFB Projektentwicklung GmbH, kommentierte das Urteil wie folgt: "Wir sind froh, dass dieses Thema vom Tisch ist. Eine andere Entscheidung hätte uns sehr überrascht. Nun können letzte Unsicherheiten weichen. Dies wird uns einen weiteren Schub bei der Vermarktung verleihen. Wir freuen uns, jetzt die nächsten Schritte im Projekt einleiten zu können."






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