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01.05.2020 BERGEDORFER TOR: Bezirksamt blockiert Baustart erneut

Am Mittwoch, den 29. April 2020, wurde der Baustart des Bergedorfer Tors erneut durch das Bezirksamt Bergedorf verhindert: Das bedeutet, der Bau von rund 95 Wohneinheiten für Familien sowie Menschen mit Behinderung, ein Medizinisches Zentrum sowie eine Einrichtung für Menschen mit erhöhtem Assistenz- und Pflegebedarf, sowie Flächen für Büros, Einzelhandel und Gastronomie in zentraler Lage Bergedorfs ist demnach bis auf Weiteres nicht möglich. Eigentlich sollten nach rund zwei Jahren Verzögerung die Tiefbau- und Spezialtiefbauarbeiten am kommenden Montag, den 04. Mai 2020 beginnen. Doch die wiederholte Weigerung des Bezirksamtes den rechtlich gültigen Durchführungsvertrag hinsichtlich des Rahmenterminplans auf die aktuellen Gegebenheiten anzupassen, behindert die Beauftragung der bauausführenden Unternehmen, da für die Projektgesellschaft Bergedorfer Tor mbH (PG BETO) erhebliche Rechtsunsicherheiten und millionenschwere Risiken entstehen.

Nach rund zwei Jahren Verzögerung, u.a. bedingt durch eine anhaltend gute Baukonjunktur, sollte am kommenden Montag der Baustart für das Bergedorfer Tor erfolgen. Doch durch die permanente Weigerung des Bezirksamtes Bergedorf, den mit der Freien und Hansestadt Hamburg geschlossenen Durchführungsvertrag aufgrund der veränderten Rahmenterminplanung anzupassen, droht dem vielversprechenden Bauvorhaben nun vorerst das Aus.

„Wir haben das Bezirksamt Bergedorf über Monate hinweg um eine Anpassung des Durchführungsvertrages gebeten, damit für uns als Vorhabenträgerin Rechtssicherheit bei der Ausführung dieses millionenschweren Projekts besteht. Darauf wurde trotz mehrfacher Vorschläge nicht eingegangen. Dadurch können wir die bauausführenden Unternehmen, die uns eine Angebotsbindungsfrist bis zum 30. April 2020 eingeräumt haben, nicht beauftragen. Aufgrund der guten Baukonjunktur ist deshalb nicht gewährleistet, dass diese Unternehmen auch über die Frist hinaus für einen Baustart zur Verfügung stehen. Der Baustart droht deshalb erneut auf unbestimmte Zeit verschoben zu werden“, erläutert Karl-Friedrich Konietzky, Geschäftsführer der Projektgesellschaft Bergedorfer Tor mbH.

Allein die Zusammenstellung der jetzigen Konstellation von bauausführenden Unternehmen habe rund sechs Monate gedauert. Die Blockadehaltung des Bezirksamtes Bergedorf ist zudem nicht nachvollziehbar, da Anpassungen vertraglich ausdrücklich erlaubt sind. „Weder die Bezirkspolitiker noch die Verantwortlichen des Bezirksamtes Bergedorf hielten es für erforderlich, sich mit den geänderten Rahmenbedingungen sachlich und zielführend auseinanderzusetzen“ erläutert Karl-Friedrich Konietzky, Geschäftsführer der Projektgesellschaft Bergedorfer Tor mbH. „Die gemäß dem Durchführungsvertrag mögliche und aufgrund der Sachlage erforderliche Anpassung des Vertrages, die von uns seit Monaten gefordert wird, wurde uns von den Verantwortlichen des Bezirksamtes Bergedorf vor dem Hintergrund eines rechtswidrigen Beschlusses der Bezirksversammlung stets versagt“, so Konietzky. Inhalt dieses Beschlusses ist eine Zustimmung der Bezirksversammlung zu etwaigen Anpassungen und Änderungen des Durchführungsvertrages. Dies ist jedoch rechtswidrig, da er der Bezirksversammlung auf unzulässige Weise die Möglichkeit zum politisch motivierten Eingriff in ein bestehendes Rechts- und Vertragsverhältnis bietet. „Diese Situation führte zu einem unnötigen Schriftverkehr zwischen uns und dem Bezirksamt Bergedorf, bei dem wir ein klares und zielgerichtetes Verwaltungshandeln vermissen. Ein solches Verhalten ist nicht akzeptabel und muss Konsequenzen haben.“, so Konietzky.

(Original Pressemitteilung von: Projektgesellschaft Bergedorfer Tor mbH & Co. KG)






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