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08.04.2013 BayernLB veräußert 92-Prozent Aktienanteil der GBW AG an ein von PATRIZIA geführtes Investorenkonsortium

Der Vorstand der BayernLB hat entschieden, die Beteiligung von rund 92 Prozent an der GBW AG an ein Konsortium unter Führung der PATRIZIA zu verkaufen. Der Verwaltungsrat der Bank hat dieser Entscheidung in seiner heutigen außerordentlichen Sitzung zugestimmt. Das Konsortium besteht aus einer Gruppe von renommierten deutschsprachigen berufsständischen Versorgungswerken, Versicherungen, Sparkassen sowie Pensionskassen mit langfristigen Investitionsstrategien. Die Transaktion steht unter dem üblichen Genehmigungsvorbehalt durch die Kartellbehörden. Der Vollzug der Transaktion soll noch im Laufe des zweiten Quartals 2013 erfolgen.

Nach dem Verkauf der Landesbausparkasse an die bayerischen Sparkassen zum Jahresende 2012, erfüllt die BayernLB mit der Veräußerung ihrer Anteile an der GBW AG eine weitere wesentliche Verpflichtung aus der Entscheidung der EU-Kommission vom 25. Juli 2012.

Der Bruttokaufpreis für dieses Aktienpaket entspricht einer Unternehmensbewertung der GBW AG von 2,453 Milliarden Euro bzw. 17,58 Euro pro von der BayernLB gehaltenen GBW Aktie. Der Nettokaufpreis beträgt nach Abzug der Verbindlichkeiten der GBW AG 882 Mio. Euro. Dies entspricht einem Buchgewinn von rund 200 Mio. Euro für die BayernLB.

Die Entscheidung für die PATRIZIA erfolgte im Rahmen eines mit der EU-Kommission abgestimmten transparenten und diskriminierungsfreien Verkaufsverfahrens mit Zuschlag an das wirtschaftlich attraktivste Angebot. Die PATRIZIA hat am Ende des seit Mitte Oktober 2012 laufenden Bieterprozesses das wirtschaftlich in jeder Beziehung beste Angebot abgegeben.

Der Vorstand der BayernLB war sich bei der Veräußerung der Anteile an der GBW AG von Beginn an seiner sozialen Verantwortung bewusst, die Interessen und Rechte der GBW Mieter nachhaltig zu bewahren und zu schützen. Hierzu hat die Bank den beihilferechtlich zulässigen Rahmen beim Mieterschutz in Form einer umfangreichen Sozialcharta voll ausgeschöpft. Insbesondere die EU-rechtlichen Vorgaben grenzen den Spielraum der BayernLB bei dieser Transaktion jedoch ein; nur marktübliche Schutzklauseln dürfen verwendet werden. Alle Vorgaben der EU-Kommission werden von deren Treuhänder („Monitoring-Trustee“) eng und fortlaufend überwacht; die rechtliche Wirksamkeit der Transaktion setzt deren vollständige Vereinbarkeit mit EU-Recht voraus.

Die PATRIZIA hat sich wie alle zum Verfahren zugelassenen Bieter dazu ver-pflichtet, die vorgegebene Sozialcharta anzuerkennen und deren Regelungen im Interesse der Mieter umzusetzen. Dazu gehört insbesondere die Verpflichtung, explizite den einzelnen Mieter schützende Regelungen so schnell wie rechtlich möglich, spätestens binnen 15 Monaten nach Übernahme der Aktienanteile in die einzelnen Mietverträge der heutigen GBW Mieter zu übernehmen.

So haben die heutigen Mieter künftig einen 10-jährigen umfangreichen Kündi-gungsschutz, während dieser Zeit dürfen beispielsweise keine Kündigungen wegen Eigenbedarf ausgesprochen werden. Über 60-jährigen und behinderten Bewohnern wird dieser Kündigungsschutz dauerhaft eingeräumt. Beides gilt auch im Falle des Weiterverkaufs von Wohnungen. Mieterhöhungen werden für die heutige Mieterschaft über den Bestand für die Dauer von fünf Jahren nur sehr eingeschränkt zugelassen. Für die heutigen Mieter sind ferner Luxusmodernisierungen für den Zeitraum von fünf Jahren ohne deren Zustimmung ausgeschlossen. Außerdem hat sich der Erwerber verpflichtet, über den gesamten Bestand in den nächsten fünf Jahren mindestens 15 Euro pro Quadratmeter zu investieren.

Im Falle der Weiterveräußerung von Wohnungen innerhalb der ersten drei Jahre ist ein Vorkaufsrecht für die jeweilige Kommune hinsichtlich des dort befindlichen Wohnungsbestandes fixiert. Das gesetzliche Vorkaufsrecht für den Mieter bleibt hiervon natürlich unberührt.

Um die Einhaltung dieser Vorgaben überprüfen zu können, hat sich der Erwerber bis 2022 verpflichtet, jährlich einen von unabhängigen Wirtschaftsprüfern erstellten Bericht vorzulegen. Bei Nichtbeachtung der Verpflichtungen werden empfindliche Konventionalstrafen fällig.

Die vertraglich vereinbarte Sozialcharta geht damit deutlich über die bisherigen sozialen Leitlinien der GBW AG und den gesetzlichen Mieterschutz hinaus. In Hinblick auf die rund 360 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der GBW AG hat sich die PATRIZIA dazu verpflichtet, eine Aufrechterhaltung von Betriebsvereinbarungen für einen Zeitraum von fünf Jahren sicherzustellen.



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