News RSS-Feed

11.04.2013 BGH: Ausweitung der Bürgschaft für Mietzahlungen

Eine Begrenzung der Mietsicherheit auf drei Monatsmieten ist dann nicht zwingend ist, wenn die Sicherheit von einem Dritten gestellt wird, um zu Gunsten des Mieters die Kündigung des Mietverhältnisses abzuwenden. Dies entschied gestern der Bundesgerichtshof. Denn anderenfalls wäre es dem Mieter nicht möglich durch Beibringen einer zusätzlichen Sicherheit in der Wohnung zu verbleiben. Stattdessen wäre der Vermieter gehalten, schnellstmöglich zu kündigen, da die gestellte Sicherheit von drei Monatsmieten üblicherweise nicht ausreichend ist. Die im konkreten Fall gestellte Bürgschaft des Dritten sicherte damit nach Ansicht des Bundesgerichtshofs sämtliche Forderungen aus dem Mietverhältnis ab. Der Einwand des Bürgen, eine Begrenzung auf drei Monatsmieten habe zu erfolgen, wies der BGB zurück.

BGH, VIII ZR 379/12, 10. April 2013
RA A. Bethge, LL.M. von bethge I immobilienanwälte


Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!