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11.04.2013 Wohnungswirtschaft und Privatkunden profitieren von Verlängerung der KfW-Laufzeitvariante

„Schließen Sie jetzt kein KfW-Darlehen ab, sondern warten Sie damit bis Juni“, empfiehlt Hans Peter Trampe, Vorstand der Dr. Klein & Co. AG, seinen Kunden aus der Wohnungswirtschaft. „Durch die Erweiterung der endfälligen Laufzeitvariante aller wohnwirtschaftlichen KfW-Programme von acht auf bis zu zehn Jahre können wir das Dr. Klein-EnergieEffizienzDarlehen bei weniger als zwei Prozent Zinsen p. a. von rund 20 auf knapp 24 Jahre verlängern.“ Durch die Kombination von KfW-Darlehen und Bausparprodukt kann bei energetischen Investitionen das Zinsänderungsrisiko vermieden werden. Denn nach Ablauf der Darlehenszeit besteht keine Restschuld mehr.

Für energieeffiziente Neubauten und energetische Sanierungen gewährleisten die Förderprogramme der KfW sehr niedrige Zinsen, die häufig nur bei 1 Prozent p. a. liegen. Nach dem Auslauf der zehnjährigen Zinsbindung stellt sich das Problem einer attraktiven Anschlussfinanzierung. Denn dass das historisch niedrige Zinsniveau noch länger als ein Jahrzehnt anhält, ist unwahrscheinlich. Das von Dr. Klein konzipierte DEED deckt den Finanzbedarf über ein KfW-Darlehen in der von der KfW angebotenen Variante 8/8/8 (ab Juni 2013 neu 10/10/10) ab. Bei einer achtjährigen (zehnjährigen) Zinsbindung und Laufzeit wird auf die Tilgung verzichtet. Die so eingesparte Liquidität kann für die Ansparung eines Bausparvertrags genutzt werden, der nach acht (zehn) Jahren das KfW-Darlehen ablöst und dann noch rund zwölf (14) Jahre bis zur vollständigen Rückzahlung läuft. „Die neue Programmvariante der KfW bietet neue Fördermöglichkeiten, die uns eine Anpassung des DEED ermöglichen“, berichtet Trampe. „So können energetische Investitionen nun mit fest vereinbarten Zinsen von weniger als 2 Prozent p. a. über fast 24 Jahre finanziert werden. Ein klassisches Annuitätendarlehen kann dies nicht leisten.“

Ab dem 8. Juni 2013 kann die auf zehn Jahre erweiterte endfällige KfW-Laufzeitvariante beantragt werden. Die übrigen Bestimmungen dieser Variante bleiben unverändert bestehen. Beratungen zur Kombination von KfW-Darlehen und Bausparvertrag sind bereits heute möglich.

Häuslebauer können das DEED nun ebenfalls nutzen
Aufgrund des hohen Interesses der Wohnungswirtschaft wird das von Dr. Klein konzipierte DEED nun auch Privatkunden angeboten. „Energieeffizientes Bauen und Sanieren ist auch bei Privatkunden ein großes Thema“, berichtet Stephan Gawarecki, Vorstandssprecher der Dr. Klein & Co. AG. „Daher haben wir die Berater in unseren über 200 Filialen bereits entsprechend informiert.“ Der maximale Darlehensbetrag, der gefördert werden kann, liegt bei 50.000 Euro pro Wohneinheit. Durch die Abtretung des Bauspardarlehens sind Beleihungen bis zu 100 Prozent des Beleihungswertes möglich. Das DEED passt sich individuellen Anforderungen an. So kann als durchleitendes Kreditinstitut für das KfW-Darlehen die Förderbank gewählt werden. Auch können bereits beantragte, noch nicht ausgezahlte KfW-Darlehen in das DEED integriert werden.


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